Geschrieben von tapeten am 03.06.2007, 21:24 Uhr |
Schulrecht Rheinland-Pfalz
Hallo,
wir werden voraussichtlich im Jahr 2009 nach Rheinland-Pfalz ziehen. Unsere Tochter wird dann dort eingeschult werden. Sie wird im SEptember 6 Jahre alt.
Wenn ich das neue Schulrecht hier in NRW richtig verstanden habe, wird die Frist für die Kann-Kinder nach hinten verschoben, so dass sie im Sommer 2009 mit 5 in die Schule käme, im September erst 6 Jahre alt werden würde. Soweit NRW. Nun meine Frage, wisst ihr vielleicht wie das in RLP geregelt ist bzw wann der Stichtag für 2009 wäre?
Und wie ist das mti der Grundschule geregelt? Geht das nach Wohnort oder kann man sich die Schule selbst aussuchen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
Re: Schulrecht Rheinland-Pfalz
Antwort von Ulli am 04.06.2007, 20:53 Uhr
Hallo,
also im Moment bewegt sich am Stichtag in RLP noch nichts, es ist der 30.6.
Die Grundschule kann man sich nicht aussuchen, es hängt vom Wohnort ab, aber man kommt um diese Regelung schon drumrum, z.B. wenn die Betreuungsperson näher an der anderen Schule wohnt. (Man kann auch ne Tante oder Bekannte pro forma zur Betreuungsperson ernennen, das kontrolliert keiner. ;-)
Viele Grüße!
Re: Schulrecht Rheinland-Pfalz
Antwort von tapeten am 04.06.2007, 21:39 Uhr
Hallo,
vielen Dank. Also ist alles andere eine "geplante" Regelung? Die irgendwann vielleicht umgesetzt wird?
Finde bei Google auch nichts wirklich handfestes.
Danke
Re: Schulrecht Rheinland-Pfalz
Antwort von A5 am 06.06.2007, 14:47 Uhr
geplant ist stichtag 30.8.
also mit geburtstag am 1.9. wäre es dann ein musskind, am 2.9. ein kannlind. ist aber noch nicht durch.
lg astrid