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Geschrieben von cube am 03.06.2018, 19:57 Uhr

Schulrecht NRW

Besagt, das auf Grund der vorgenannten Dinge (bei ordnungsgemäßer Behandlung ke8ne Ansteckungsgefahr mehr) kein örztliches Attest notwendig ist. Vielleicht bist du aus einem anderen BL und man müsste nachschauen, wie es wo geregelt ist. Aber in NRW darf das Kind mitfahren.
Gemeldet werden muß es der Schule natürlich, damit die anderen Eltern ihre Kinder auf Läuse checken können.

 
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