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Geschrieben von Jorinde17 am 08.12.2019, 12:01 Uhr

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Heute ist jede Grundschule zur Inklusion verpflichtet, ich verstehe daher nicht, dass die normale Stadtteilgrundschule sie nicht nehmen will. Das geht eigentlich nicht, und Ihr könntet sicher darauf bestehen (Widerspruch beim Schulamt einlegen).

Ich habe beruflich mit Kindern mit Lern- und Sprachstörungen zu tun, und an den meisten Grundschulen sitzen locker ein bis drei solcher Kinder in der regulären Klasse.

Wenn ich fragen darf: Wie ist denn die exakte Diagnose, also der Fachbegriff für die Sprachentwicklungsstörung?

LG

 
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