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Geschrieben von mailingstar am 23.09.2019, 8:58 Uhr

Rechtsgrundlage?

Guten Morgen!
Sohnemann war das erste mal mit der Schule auf Klassenfahrt. 4. Klasse.
Er hatte eine Einwegkamera dabei, damit er ein paar Fotos vom Ausflugsziel und allem machen konnte.
Nun erzählt er mir, dass seine Klassenkameraden ihm die Kamera zwischendurch weggenommen hätten und ungefragt die Geschlechtsteile anderer Mitschüler (nur männlich) fotografiert hätten...!! Abgesehen davon, dass ich es sehr dreist finde, sich an anderer Leute Eigentum zu vergreifen - was passiert, wenn ich nun den Film entwickeln lasse und da sind tatsächlich solche Fotos drauf? Was können da für Konsequenzen auf uns zukommen? Mein Name wird auf der Fototüte stehen... Kann jemand was dazu sagen, wie sich ein Entwickler bei sowas zu verhalten hat? Oder soll ich die Einwegkamera direkt entsorgen? Ich möchte nicht plötzlich Polizei vor der Tür stehen haben...
Mache mir da echt Sorgen...

 
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