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Geschrieben von sumse am 18.10.2007, 20:32 Uhr

Nein, ist nicht geregelt...

es gibt kein Gestz, welches einem Lehrer das Kaffeetrinken während des Unterrichts verbietet.

Ein Lehrer darf auch seine Unterrichtsinhalte auf einem Bein hüpfend vermitteln, er darf grüngepunktetes Hemd zu lila-pinkgestreiften Shorts tagen, er darf sich die Haare weiß färben und Herzchen in die Frisur rasieren, er darf Kaugummi kauen, Purzelbäume schlagen und barfuß mit Hornhaut in Birkenstocks einherschreiten, solange er seinen Schülern nicht schadet und seine Arbeit ordentlich macht.

Und mal ehrlich-gerade unter uns Lehrern gib es schon eine Menge schräger Vögel. Warum? Weil sie zeitlebens (in den allermeisten Fällen) die Schule nie verlassen haben -was ihre Kleidung und ihr Verhalten angeht, sind da so einige Kollegen auf Oberstufenschüler- oder Studentenniveau stehengeblieben.

Ganz im Gegensatz zu ---sagen wir mal---- einem Bankangestellten. Der würde spätesten beim Einstellungsgespräch mit einrasierten Herzchen postwendend dahin geschickt, wo er herkommt.

Einem Lehrer passiert dies nicht, denn er hat i.d.R. abgesehen von seinen beiden Staatsexamen- kein Einstellungsgespräch zu meistern, es sei denn, er bewirbt sich "schulscharf" oder an einer Privatschule. Ich habe schon Kollegen erlebt, die zur zweiten Staatsprüfung erschienen sind wie frisch eus dem Altkleidersack geklettert und es interessierte den (korrekt gekleideten) Schurat nicht im geringsten. Da wird viel toleriert!

So sinn' se, die Lehrer---verbietet ihnen ja keiner.
Wenn ich da an die Damen und Herren aus meiner Gymnasialzeit denke-oder man lese nur mal Thomas Manns Lehrerbeschreibungen in den Buddenbrooks nach :-) War wohl immer schon so...

Kaffeetrinken ist da harmlos. Ich persönlich käme gut damit klar, wenn der Lehrer meiner Tochter den Kaffeepott auf dem Pult stehen hat oder mit seinem Suchtmittel durch die Flure schlurft. Weniger gut käme ich damit klar, wenn er während der Unterrichtsszeit die Klasse verlässt, um Nachschub zu organisieren. Und genau dies ist das einzige, was man der Dame anlasten kann, denn sie verletzt die Aufsichtspflicht. Wenn während des Kaffeeholens in der Klasse etwas passiert, hat sie sich dafür zu verantworten. Aufsicht muss aktiv, kontinuierlich und präventiv sein, was mit dem Verlassen des Klassenraumes nicht mehr gewährleistet ist.

Übrigens hatte ich einen Lehrer in der Grundschule (25 Jahre her), der RAUCHEND durch die Schule schlurfte-damals kein Thema :-)

LG Kaffeejunkie sumse

 
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