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Geschrieben von Ebba am 04.10.2007, 13:44 Uhr

Natürlich....

Hallöchen Sumse,

in welchem Bundesland unterrichtest Du denn?

Hier in NRW gilt lt Hausaufgabenerlass folgendes:
/cit/
3. Für den Umfang der Hausaufgaben ist folgendes zu beachten:
3.1 Von Samstag zu Montag ist ohne Einschränkung aufgabenfrei; dasselbe gilt für alle Tage, denen ein Feiertag vorangeht. An Tagen mit mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht werden in der Regel
keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt.
3.2 In Schulen mit 5-Tage-Woche können von Freitag zu Montag Haus-
aufgaben gegeben werden, wenn am Freitag kein Nachmittagsunterricht stattfindet oder wenn nicht mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht erteilt werden.
/cit/
aus: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/HausaufgabenSI.pdf

Jetzt muss ich doch mal darauf achten, ob unsere Lehrer sich daran halten :-). Bislang habe ich mir dazu noch gar keine Gedanken gemacht. Allerdings waren die HA wohl auch nie so umfangreich, dass sie uns auch noch am WE bzw. am Feiertag beschäftigt hätten.

Liebe Grüße
Ebba

 
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