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Geschrieben von schnecke71 am 18.04.2007, 17:01 Uhr

NEIN!

Lies mal genau auf der Öamtc-Seite nach. Hier ein kurzer Auszug:
Fahrverbote für Fahrräder:
> Gehsteig, (außer zum Queren im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz) (Ausnahme Kinderfahrrad unter Begleitung)
> Gehweg
> Auf dem für Fußgänger berstimmten Teil eines (getrennten) Geh- und Radwages
> Autobahn
> Autostraße

Sie fährt ja kein Kinderfahrrad mehr und ist nicht in Begleitung (Definition: kann nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und hat einen Felgendurchmesser kleiner als 30cm.)

Demzufolge darf sie nur in Begleitung eines über 16jährigen auf der Straße fahren.


Ich muss dazu sagen, dass ich das auch gut so finde, denn mich stören die Radfahrer am Gehsteig fürchterlich! Bei uns ist es leider zur Unsitte geworden...und der Fußgänger muss schon sehr aufpassen, wenn die Kinder (teilweise mit Eltern!) vorbeirauschen...kleinere Kinder werden da leider gern übersehen.

 
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