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Geschrieben von Ebba am 31.03.2008, 21:25 Uhr

Liebe Ramona

Ist das ein Gesetz? Weigern sich die Priester ältere oder jüngere Kinder zur Erstkommunion zuzulassen?
Sorry, aber das ist doch Blödsinn "Hier in Östereich ist das so". War das schon immer so? Wird es immer so sein? Ist nur eine Erstkommunion zu der man in der zweiten Klasse gegangen ist eine Echte und Gültige?

Hier in D-land gehen zZt wohl die weitaus meisten Kinder in der 3. Klasse zur Erstkommunion. Aber das ist kein unumstößlicher Termin. Ich und mit mir alle gleichaltrigen Kinder bin im Kindergarten zur Erstkommunion gegangen, im streng katholischen Westfalen. Ist das falsch gewesen, gar ungültig, hatte dieser Termin unumstößliche Geltung? Anscheinend nicht, denn heute ist es anders.
Noch weit vor meiner Zeit gingen die Kinder erst mit 12 - 14 Jahren zur Erstkommunion.


Wo also ist das Problem, wenn ein Kind früher oder später als die übrigen zur Erstkommunion gehen will oder soll?

Und im Kirchenrecht findet sich hierzu in Can. 914 folgendes: — Pflicht vor allem der Eltern und derer, die an Stelle der Eltern stehen, sowie des Pfarrers ist es, dafür zu sorgen, daß die Kinder, die zum Vernunftgebrauch gelangt sind, gehörig vorbereitet werden und möglichst bald, nach vorheriger sakramentaler Beichte, mit dieser göttlichen Speise gestärkt werden. Der Pfarrer hat auch darüber zu wachen, daß nicht Kinder zur heiligen Kommunion hinzutreten, die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben oder die nach seinem Urteil nicht ausreichend darauf vorbereitet sind.

Entscheidend ist die, wie auch immer zu definierende Fähigkeit im Vernunftgebrauch.

Liebe Grüße
Ebba

 
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