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Geschrieben von LeeAnn am 10.11.2007, 17:10 Uhr

@LeeAnn

Hallo,

ich meinte folgendes:
Ich habe letztens gelesen, dass eine Empfehlung bei Springerkindern nicht bindend ist, wenn der Sprung nach dem Halbjahreszeugnis schriftlich beantragt wurde.Dann genau gibt es Ausnahmenregeln.Wenn das Dokument vor dem Halbjahreszeugnis eingereicht wurde, dann nicht.Das Problem ist, dass ich nicht genau weiß, ob es NRW oder BW war, wo das gilt.Es war für mich nur ein Gedankengang, den Druck rausnehmen zu können.

Sohnemann liest über den 2.Weltkrieg hauptsächlich Sachbücher mit harten Fakten, Romane eher nicht.

Von Cornelia Funke hat er die drei Bücher zuletzt gelesen: Tintentod, Drachenreiter und auf englisch Inkspell (das fand er aber noch ganz schön schwierig)
Was liest Deine Tochter denn so ?

VG
LeeAnn

 
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