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Geschrieben von laina01 am 03.11.2011, 14:40 Uhr

Klarstellung

Fakt ist, dass es alleine im Ermessen des Schulleiters liegt, ob und wie lange man frei bekommt!
Ich kenne hier mehrere Fälle in NRW, wo die Schulleitung es genehmigt hat
EInmal 3. Klasse 3 Tage frei gehnemigt bekommen für eine angebliche Familienfeier in Süddeutschland!
Ein Tag später aus den Herbstferien (weil der Urlaub dann billiger war) auch 3. Klasse! 2. Klasse ein Tag eher in die Sommerferien (wie Herbstferien)!
Und selbst jetzt auf dem Gymnasium hat ein Junge die Genehmigung erhalten mit seinen Eltern 3 Tage vor den Herbstferien schon in seine Heimat nach Ägypten zu fliegen (angeblich auch Familiefeier). Dabei wurde auf einem Elternabend noch betont, dass es keine Freistellungen vor oder nach den Ferien geben wird und nicht erlaubt sind...!
Ja und die Schule weiß wegen der Ägyptenreise, denn die Klassenlehrerin hat dafür extra die Mathearbeit von Donnerstag vor den Ferien auf Dienstag vor den Ferien verschoben!

 
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