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Geschrieben von Libro am 28.07.2007, 12:59 Uhr

Kein Zeugnis wegen 20ct. Geldstrafe 3. Klasse

Nein, es ist kein schlechter Scherz und nein, es ist auch nicht der Begriff Geldstrafe der versehentlich genommen wurde.

Bei meinem Sohn in der 3. Klasse hat die Lehrerin die "Geldstrafe" eingeführt. Jeder Schüler, der ein loses Blatt Papier unter der Bank liegen hat, muss für dieses 0,05 Euro bezahlen.
Da haben sich bei meinem 10jährigen Sohn dann doch 0,20 Euro angesammelt!
Dies nahm die Lehrkraft nun zum Anlass, ihm kein Jahreszeugnis der 3. Klasse auszuhändigen. Er durfte es lesen und dann war auch schon gut!
Ein Mitschüler meines Sohnes bekam einen Weinkrampf, denn auch er sollte 0,10 Euro nachbezahlen und bettelte sich durch die Klassengemeinschaft.
In der Nachmittagsbetreuung, in dieser Volksschule integriert, mus wer mit dem Stuhl kippelt, 0,50 Euro und wer "umfällt" 1,00 Euro berappen.
Nun meine Frage an euch "Pädagogen":
GEHT ES EIGENTLICH NOCH?

Ich bitte um viele, viele Antworten.

Gruß

 
15 Antworten:

Re: nein geht nicht mehr...

Antwort von dochrilikim am 28.07.2007, 15:20 Uhr

denn da möchte ich doch bitte mal die rechtliche Grundlage für dieses "Geldsammeln" wissen :)

Was sollen Eltern machen die kein Geld haben (also haben wollen für solchen "krampf") oder sollen Kinder sich dann die Gelder erarbeiten oder wie?

Ne, also da würde ich auch auf die Barrikaden gehen!Wer hat dies denn beschlossen, der Elternbeirat , die Schule - und gleich die nächste Frage - was wird mit dem Geld gemacht ?

Ne, also so nicht, notfalls ans Schulamt gehen!

VLG - dochrilikim

P:S: das Zeugnis würde ich auch schleunigst übers Schulamt rausfordern!

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Re: nein geht nicht mehr...

Antwort von Cosma am 28.07.2007, 15:54 Uhr

Huhu,

da hilft nur ein scharf formulierter Brief an die nächst höhere Instanz, bzw. Zusammentun mit anderen Eltern.

Das geht natürlich gar nicht !

Cosma

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ich würde es auch so handhaben.

Antwort von ninas59 am 28.07.2007, 17:10 Uhr

Weigern Geld zu zahlen, und das Zeugnis einfordern. Notfalls immer wieder bei einer höheren Instanz.

Die Schule hat kein Recht Geldstrafen aufzuerlegen, so etwas obligt einzig und alleine dem Gesetzgeber.
Ein vergessenes Blatt oder eine schaukelnder Stuhl richten keinen finanziellen Schaden an, den es gilt einzufordern.

Ausserdem finde ich, dass solche Maßnahmen unbedingt geandet gehören. Es kann nicht angehen, dass die Lehrerin wegen 20 Ct einer nichtbezahlten erfundenen Strafe, das Zeugnis einbehält.

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Re: Kein Zeugnis wegen 20ct. Geldstrafe 3. Klasse

Antwort von caaaro am 28.07.2007, 20:28 Uhr

Hallo, ich bin stellvertretende Vorsitzende im Elternrat und ganz ehrlich: sowas habe ich noch nie gehört. Ich würde wahrscheinlich gleich bis zum Rektor brettern. Ist ja echt eine tolle pädagogische Leistung...! Für sowas gibt es überhaupt gar keine rechtliche Grundlage - also: nicht gefallen lassen!!!
Lieben Gruß,
Janine

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Re: Kein Zeugnis wegen 20ct. Geldstrafe 3. Klasse

Antwort von sumse am 28.07.2007, 20:48 Uhr

"Nun meine Frage an euch "Pädagogen":"

...das hättest du dir schenken können, denn ich als PÄDAGOGIN würde niemals so handeln wie im von dir beschriebenen Fall und möchte daher nicht ironisiert werden.

Ich würde mir dies auch nicht gefallen lassen. Schulleiter einschalten und ansonsten die nächsthöhere Instanz (Schulamt) einschalten.
Das ist echt der Hammer-ich ärgere mich maßlos, wenn ich solche Ungeheuerlichkeiten höre!

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Re: Kein Zeugnis wegen 20ct. Geldstrafe 3. Klasse

Antwort von Libro am 29.07.2007, 8:44 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten und den Zuspruch. Meine Schwiegermutter hat den gesamten Vorgang/ Vorfall dokumentiert und in einem anderen Forum gepostet. Ich hänge ihn hier mal mit an.

Grüß Gott,

ich möchte mich kurz vorstellen, ich bin die Oma von Tim und bin befugt Ihnen - wie ich meine - etwas unglaubliches zu berichten, was meinem 10-jährigen Enkel widerfährt.

Timi besucht die 3. Klasse einer privaten Volksschule mit Nachmittagsbetreuung. Dies ist eine staatl. anerkannte Grund-und Hauptschule.
Die ersten beiden Schuljahre waren problemlos. Dies geht auch aus dem uns vorliegenden Entwicklungsbericht der damaligen Klassenlehrerin hervor. In der 3. Jahrgangsstufe änderte sich dies nach Wechsel der Lehrkraft drastisch. Immer wieder äußerte sich Timi, daß er mit der Klassenlehrerin, sowie mit der Schulpsychologin, nicht zurechtkomme. Auf Nachfragen- bei Elterngesprächen - wurden jedoch keinerlei Auffälligkeiten - seitens der Lehrkraft – vorgebracht.

Ende Februar 2007 rief erstmals die Lehrkraft, an und berichtete “Timi benötige dringend Hilfe”. Auf Nachfrage, inwiefern Hilfe benötigt werde könne man am Telefon nicht sagen. Meine Schwiegertochter bemühte sich nunmehr um einen Termin bei der Schule. Trotz intensivster Bemühungen ihrerseits kam kein Termin zustande, bzw. Wurden von der Schule kurzfristig wieder abgesagt. Es liegt eine Bestätigung des Arbeitgebers meiner Schwiegertochter vor, wie viele Frei-Tage unter Kollegen getauscht wurden.

Nach einem Vorfall im März 2007 – die Lehrerin rief meine Schwiegertochter in der Arbeit an und teilte mit, daß sie Timi in ein Taxi setzen werde um ihn nach Hause zu befördern. Sie könne es nicht verantworten, daß er den Schulbus nehme. Auf die Frage, was denn vorgefallen sei, hieß es Timi habe eine Mitschülerin sexuell belästigt.
Ich habe meinen Enkel daraufhin sofort abgeholt, konnte jedoch mit niemanden sprechen. Die Klassenlehrerin war nicht mehr anwesend und sonst wußte niemand Bescheid oder war nicht zu sprechen. Im übrigen hat mich mein Enkel abends noch gefragt. “Oma, was ist eigentlich sexuelle Belästigung”?

Am nächsten Tag fuhr ich mit meiner Schwiegertochter - bevor sie zur Arbeit ging - zur Schule um ein Gespräch zu suchen. Leider wieder vergebens. Die Klassenlehrerin war krank, alle anderen wußten von nichts bis auf einen, den Religionslehrer/ Vertrauenslehrer.
Dieser nahm uns zur Seite und sagte, wir sollen nicht aufgeben und uns das nicht gefallen lassen. Sollen jedoch seinen Namen nicht erwähnen, er sei auf seine Arbeit angewiesen. Von nun an habe ich meine Schwiegertochter dahingehend unterstützt, daß ich täglich bei der Schule angerufen habe. Den Direktor, die Schulpsychologin, die Schulleiterin usw.. Am 02.04.2007 um 15.00 Uhr kam dann endlich ein Termin zustande.
Es waren anwesend - der Direktor, die Schulpsychologin, die Schulleiterin, jedoch nicht die Klassenlehrerin.

Der Vorwurf: Timi habe sexuelle Übergriffe auf eine Mitschülerin vorgenommen.
Auf meine Nachfrage: Wie hat der sexuelle Übergriff stattgefunden. Im Turnunterricht habe er und ein Klassenkamerad der Mitschülerin unter den Rock geschaut. - Lächerlich -
Schuldirektor: Nehmen sie das nicht so ernst und lassen dies beiseite.
Auf meine wiederholte Nachfrage: Inwiefern benötigt Timi Hilfe. Dies könne man nicht sagen, das muß erst herausgearbeitet werden.

Wir haben dann das Gespräch abgebrochen. Da die Klassenlehrerin nicht anwesend war, haben wir uns nochmals auf einen Termin am 16.04.2007 geeinigt, wobei die Schule schriftlich oder telefonisch die Uhrzeit vorgeben wollte.

Nach diesem Gespräch war uns völlig klar, daß es hier um ganz etwas anderes gehen muß.

Um jedoch sicher zu sein, sind wir mit Timi bei einem -vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen München- Fachpsychologen vorstellig geworden um ihn begutachten zu lassen. Dieser bestätigte, daß bei Timi keinerlei Handlungsbedarf bestehe.
Lt. Rücksprache mit der Klassenkameradin sowie deren Mutter haben diese übereinstimmend schriftlich erklärt, daß kein Vorfall stattgefunden hat.
Wir haben nunmehr einige Mütter kontaktiert, u.a. die Mutter von einem Klassenkameraden, der in der “Heilpädagogischen Gruppe” untergebracht wurde. Diese hat mitgeteilt, daß sie einen Psychologen gebeten hat (auf drängen der Schule hin) ihr ein Attest auszustellen, daß ihr Sohn in diese Gruppe aufgenommen werden kann. Er hat es ausgestellt aber ihr auch mitgeteilt, daß dies nicht notwendig ist.
Dies deckt sich auch mit der Aussage einer Lehrkraft die ebenfalls bestätigt, daß es Nachfragen dieser Art gegeben hat.

Die Heilpädagogischen Gruppen werden staatlich bezuschusst, damit ist offensichtlich mehr Geld zu verdienen.

Ich brauche wohl nicht mehr zu erwähnen, daß selbstverständlich kein Termin mehr zustandegekommen ist, trotz vieler schriftlicher Versuche.

Am 04.05.2007 habe ich um 13.25 Uhr Timi von der Schule abgeholt. Am Schulgang sprach mich die Schulleiterin, an ob ich die eMail - Terminabsage - bekommen habe. Daraufhin ist das Gespräch eskaliert, wobei sie mir “Konsequenzen” angedroht hatte.
Die Konsequenz war eine Vorladung am 20.06.2007 beim Jugendamt - mit dem Vorwurf “sexuelle Belästigung”. Auf Anraten von o.g Fachpsychologen wurde der Termin in anwaltschaftlicher Begleitung wahrgenommen. Der zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes wollte sich nochmals um einen Gesprächstermin mit der Schule bemühen, da es keinen detaillierten schriftlichen Vorgang gab, sondern nur ein paar Zettelchen.

Da wir auf keinen Fall gewillt waren das so hinzunehmen, wir hatten den Eindruck daß nunmehr alles so im Sande verlaufen soll, haben wir am 27.06.2007 mit einem Staatsminister Kontakt aufgenommen. Es kam daraufhin ein Gesprächstermin mit der Schule zustande, jedoch nur unter der Prämisse, daß meine Schwiegertochter diesen alleine wahrnimmt. Dies wurde - nach reiflicher Überlegung - von ihr abgelehnt.

Wir haben nunmehr versucht Timi ab der nächsten Jahrgangsstufe in die normale Grundschule mit Nachmittagsbetreuung unterzubringen. Es ist nun so, daß wir am 25.07.2007 wiederum einen Gesprächstermin in der neuen Schule hatten, da ihnen einige Vorfälle telefonisch berichtet wurden die vorab geklärt werden müssen. Bemerken möchte ich noch, daß in der zwischenzeitlich angeforderten Schulakte keinerlei Eintrag vorhanden ist.



Mein Wunsch wäre es, daß mein 10-jähriger Enkel Timi rehabilitiert wird und daß keinem anderen Kind so etwas schreckliches widerfährt.

Ich habe nichts gegen “Heilpädagogische Gruppen”, jedoch bitte nur für Kinder die dies auch benötigen und nicht aus reiner Wirtschaftlichkeit.

Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.


Mit freundlichem Gruß



PS: Vergessen habe ich noch, daß die Schulpsychologin eine Unterrichtsstunde abhält - heißt KGS Klassengemeinschaftsstunde - in der z.B. besprochen wird, daß die Kinder eine Woche mit einem Kind nicht sprechen bis dieses zur Vernunft gekommen ist. Lt. Vertrauenslehrer haben sich zwischenzeitlich zwanzig Eltern über diese Klassengemeinschaftsstunde beschwert.

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Re: Kein Zeugnis wegen 20ct. Geldstrafe 3. Klasse

Antwort von Libro am 29.07.2007, 8:49 Uhr

So sieht der momentane Stand der Dinge aus:

Guten Morgen,

vielen Dank für die schnellen Antworten und richtig, es spielt sich im Bundesland Bayern ab und wir konnten uns nie mit der Klassenlehrerin treffen.
Selbst vor dem Unterricht war kein durchkommen, hier wurde meine Schwiegertochter und mein Sohn geblockt und auf die überfüllten Sprechstunden verwiesen.
Die Klassenlehrerin war grundsätzlich an dem Sprechstunden-Tag wo ein zusammentreffen hätte stattfinden können erkrankt. Dies wurde meist in der Früh um 08.30 mitgeteilt oder kurz vor der Abfahrt (ca. 8 getauschte Arbeitstage sowie Urlaubstage meines Sohnes).

Was ich noch erwähnen möchte, der kleine Tim hat am Freitag kein Jahreszeugnis der 3. Klasse von ihr bekommen, da er 20ct. nicht gezahlt hatte wegen Unordnung unter seiner Schulbank. Auch ein Klassenkamerad sollte sein Zeugnis nicht bekommen, da er 10ct. nicht gezahlt hatte. Dieser versuchte noch –weinend- durch erbetteln des Geldes es doch zu bekommen. Am Ende musste er hoch und heilig versprechen, das Geld schnellstmöglich beizubringen.
Die Lehrkraft hat -wie gestern erfahren- zum 01.08.2007 die Schule verlassen. Weiterhin sind aber noch die Schulleiterin und die Psychologin mit den Kindern zugange.

Das Schulamt wurde sowohl von meiner Schwiegertochter als auch über den konsultierten Staatsminister in Kenntnis gesetzt. Bis heute jedoch keine Reaktion!

Natürlich möchte unsere gesamte Familie, dass Tim in der neuen Schule mehr Glück hat, aber auch hier hat sich ja bereits die Schulleiterin der abgebenden Schule mit der aufnehmenden in Verbindung gesetzt, wegen der –nicht stattgefundenen- sexuellen Belästigung. Unsere Rechtsanwältin sowohl auch wir haben es zwar bei einem Gespräch mit der neuen Schulleitung faktisch entkräften können aber der kleine hat wieder einen Stempel auferlegt bekommen .

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Re: Kein Zeugnis wegen 20ct. Geldstrafe 3. Klasse

Antwort von Mariakat am 29.07.2007, 9:24 Uhr

Also, das ist ja der absolute Oberhammer. Da würd ich als Mutter absolut ausflippen. Da ich selber GS Lehrerin bin, möchte ich dir aber auch sagen, dass eure Lehrerin einen Knall hat. Das ist mir in meiner jahrelanger Arbeit an unterschiedlichsten Schulen und in 2 verschiedenen Bundesländern noch nie untergekommen. Also, es ist eine Ausnahme! Natürlich ist das für euch kein Trost, aber zumindest vielleicht für die anderen.
Um welche Privatschule handelt es sich? Sei mir nicht böse, wenn ich so direkt nachfrage, aber das ist nicht die Schule, wo diese religiösen Fanatiker (12 Stämme Israls oder so) unterrichten, oder?
GRuss Mariakat

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Geldstrafen auch in Bayern illegal !

Antwort von azalee am 29.07.2007, 11:35 Uhr

Hallo Libro,

habe mir alles genau durchgelesen und finde es toll, wie Ihr hinter Eurem Sohn steht und (hoffentlich) eine Lawine ins Rollen bringt. Gut, dass Ihr auch eine Anwältin habe.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde zumindest gegen die Klassenlehrerin ist hier angebracht. Darauf MUSS vonseiten der nächsthöheren Instanz reagiert werden.

Blöd ist halt nur, dass Privatschulen nicht so unter der Knute des KuMi stehen wie staatliche Schulen. Da stehen die Vorgesetzten diret Gewehr bei Fuß, um ihren Untergerbenen einen auf den Deckel zu geben!

Klingt alles irgendwie sektenartig. Was ist das denn für eine Schule? Habt Ihr noch jüngere Geschwister?

Ich glaube, Ihr müsst Euch keine Sorgen wegen einer "Rehabilitierung" Eures Tim zu machen, der Fall spricht für sich!!!

Alles Gute, und lass uns wissen, wie sich die Sache entwickelt

azalee

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Re: Kein Zeugnis wegen 20ct. Geldstrafe 3. Klasse

Antwort von +emfut+ am 29.07.2007, 13:29 Uhr

Hallo,

ich wohne auch in München und Fumi geht auf eine Privatschule (Realschule).

Falls ich Temi auch auf eine Privatschule schicken muß (ich stehe mit dem bayerischen Schulsystem auf Kriegsfuß, im Teenie-Forum habe ich gerade dazu einen Beitrag geschrieben) würde mich wirklich sehr interessieren, um welche Schule es sich da handelt. Temi wird dieses Jahr eingeschult in einer städtischen Schule, die ich für sehr gut halte. Aber er bekommt wahrscheinlich eine neue Lehrerin, die ich noch nicht kenne, und ich bin bissi nervös deswegen *schiefgrins*. Nach dem Drama, das ich mit Fumi an der GS durchmachen mußte, bin ich ein gebranntes Kind.

Wenn Du das hier nicht schreiben möchtest, maile mich doch bitte an (addy oben).

Ich weiß nicht, wo in München Ihr wohnt. Ich wohne im Osten und kenne inzwischen die Grundschulen hier in der Umgebung. Ich habe schon mehreren Müttern geholfen, ihre Kinder in guten Schulen (und Horten) unterzubringen, wenn die jeweilige Sprengelschule zum weinen war.

Wenn Du magst, maile mich doch mal an.

Gruß,
Elisabeth.

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unglaublich

Antwort von sonnenwunder am 29.07.2007, 15:55 Uhr

Hallo!
Ich bin wirklich geschockt, was da passiert ist und wünsche Tim von Herzen, dass es ihm auf der neuen Schule besser ergeht.

Ansonsten fehlen mir fast die Worte.
Aber was das "Nichtaushändigen des Zeugnisses" und Geldstrafen angeht...

Ich weiß, dass ein Zeugnis ein Verwaltungsakt ist, gegen den die Eltern auch klagen können.
Im Umkehrschluß würde ich sagen, dass man auch Anspruch auf dieses Zeugnis am Ende des Schuljahres hat.

Die Lehrerein scheint wirklich ganz arge psychische Probleme zu haben und ich hoffe, dass sie weder bei Deinem Sohn noch den anderen Kindern bleibenden Schaden angerichtet hat...

Und wieder Mal wird mir bewußt, wie viel Glück wir mit den Lehreren unserer Kinder haben...

Liebe Grüße
Sonja

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Re: Kein Zeugnis wegen 20ct. Geldstrafe 3. Klasse

Antwort von Anja71 am 29.07.2007, 22:26 Uhr

Da würde ich mich an den Rektor der Schule wenden und zwar schleunigst. Kann doch nicht angehen, das für so etwas Geldstrafen eingerichtet werden. Wo sind wir denn?

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öffentlich machen

Antwort von margret am 31.07.2007, 22:52 Uhr

Hallo,

erst vor kurzem war doch ein großer Bericht im Spiegel über eine "freie Shcule" und die chaotischen Zustände dort.

Dieses Thema ist zur Zeit en vogue. Nutzt das! Wendet Euch an die Presse - ruhig direkt an den Spiegel.

Ansonsten sollte der Anwalt die Schule wegen Verleumdung und übler Nachrede verklagen. So geht das nicht.

Und Geldstrafen sind schlicht verboten! auch das gehört angezeigt.

Viel Erfolg
Margret

PS: meine kinder gehen auch in eine private Einrichtung, aber das würden wir uns nicht bieten lassen. Ich halte das ohnehin für ausgeschlossen.

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@ lipro

Antwort von Sternschnuppe 75 am 01.08.2007, 0:19 Uhr

So was habe ich noch nie gehört bin froh in Hessen zu wohnen ich glaube da giebts das nicht . Was sagt eigentlich das Jugentamt wegen dem Selischen Stress den timi jetzt hatte und sogar noch hat der denkt doch bestimmt das das für Jungs nicht normal ist unter Röcke zu schauen( haben doch früher auch die Jungs getan oder ?)Man verurteilt ihn für Sachen die´normal sind was soll der Arme den denken wenn er mal ein Mädchen knutschen will ( warscheinlich ist das dann Vergewaltigung ). Das ist auch Mobbing mit dem nicht beachten oder reden, was die Lehrkraft da von den Kids verlangt ist doch nicht normal.

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Schaemt euch, alle miteinander!

Antwort von silke2 am 12.08.2007, 6:34 Uhr

Was faellt euch eingentlich in, dermassen in RAge zu geraten, wo ihr doch alle kein einziges Mal mit der betroffenen Lehrerin gesprochen habt!
Was wuerdet ihr denn machen, wenn der Stuhl, auf dem das Kind schaukelt, zerbricht und sich das Kind verletzt? Klar, die Schule oder die EInrichtung verklagen, weil der Stuhl defekt war!
Was wuerdet ihr machen, wenn eurer Kind in einer Probe eine schlechte NOte schreibt, weil es seine Arbeitsblaetter verschlampt hat? KLar, zum Lehrer rennen, oder besser zur naechsten Instanz und euch wieder ebschweren, Anwalt einschalten.
Was wuerdet ihr machen, wenn hoeheres Papiergeld eingesammelt wird, weil die lieben Kinder ihre Blaetter verschmeissen? Klar, auf die Barrikanden gehen, denn das ist ja nicht zumutbar!
Wisst ihr, was ich an der Stelle der Lehrerin machen wuerde? Ich wuerde
a)dem Kind erklaeren, warum es nicht schaukeln soll
b) so wenig Blaetter wie moeglich austeilen und die Kinder alles schreiben lassen.

Ich will keine Massnahme entschuldigen, doch die Lehrerin wird sich Gedanken gemacht haben. Das Zeugnis kann im Uebrigen einbehalten werden! Auch wenn ein Kind ein Buch nicht zurueck bringt! Vielleicht solltet ihr euch alle mal die Schultaschen, Hefte, Ordner eurer Kinder anschauen, ob da nicht auch ein paar Reliquien drinnen sind!

Wenn ich eure ganzen Meckerberichte lese, bin ich Gott froh, dass es auch noch andere Muetter gibt, die den normalen Weg gehen, Gespraeche mit den betroffenen fuehren und sich nicht gleich aufmanteln uns in die Schulaemter rennen! Ja glaubt ihr denn, die haben keine anderen Probleme? Die schicken euch mit REcht zurueck zur Ursache, vor allem bei diesen "Kleinigkeiten" ! Denkt mal drueber nach und seid froh, dass es Lehrer gibt, die HANDELN!!!!!!!!!!!!

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