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Geschrieben von Bonnie am 26.06.2021, 18:06 Uhr

Juristisch nicht haltbar

Du kannst juristisch auf keinen Fall zur Abnahme dieser Materialientüte gegen Geld gezwungen werden. Ich würde bei der Schulleitung sogar formell Widerspruch einlegen (da genügt ein Satz, aber schriftlich in einem Einschreiben), dann ruht jeder etwaige „Zwang“ seitens der Verwaltung (= Schulleitung) sowieso erstmal. Der Sachverhalt muss dann geklärt werden. Ich würde die Weigerung auch begründen (bereits Material gekauft).

Da das Einsammeln wohl kaum ein vom Schulamt offiziell eingeführter Amtsakt ist, kann die Schule darauf auch nicht bestehen. Dazu müsste ein offizieller Bescheid des Schulamts an Deine Adresse formuliert werden, der Deinen Widerspruch ablehnt, das halte ich für Unsinn. Weil es nämlich weder einen echten, offiziellen Bescheid zur Zahlung und keine Rechtsgrundlage (wie z. B. bei der Eigenbeteiligung der Eltern am Schulbuchkauf) gibt.

Die Weigerung sollte natürlich freundlich und höflich sein, aber klar. Du wirst sehen: Ehe man Staub aufwirbelt, wird man Dir nachgeben, und zwar ziemlich schnell. Entweder durch Passivität (keiner sammelt von Dir Geld ein und man hält einfach still dazu, dass Du nicht bezahlst), oder sogar ausdrücklich.

LG

 
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