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Geschrieben von dhana am 18.01.2008, 19:19 Uhr

Ja, also genau wie bei

Hallo Henni,

doch die Eltern können eine Überprüfung durch die Förderschule oder den MSD beantragen auch wenn die zuständige Grundschule den Bedarf nicht sieht.

Meinem Sohn ging es nämlich so - allerdings im Kindergarten. Der MSD durfte dann auch nicht in den Kindergarten kommen und meinen Sohn dort begutachten - die Leitung hat das verweigert. Aber die Überprüfung durch die Sprachheilschule fand dann doch statt und meinem Sohn wurde der Förderbedarf bestätigt, so das er sein Vorschuljahr an der Förderschule Sprache machen konnte - gegen den Willen der Kindergartenleitung/Erzieherin.

Genauso ist es an der Grundschule - wenn die Eltern den Förderbedarf sehen, können sie ebenfalls eine Überprüfung beantragen. Es geht nicht nur über die Schule.

Genauso wird kein Kind eine Förderschule besuchen nur weil der Lehrer/Grundschule den Bedarf sieht - sonder der MUSS von der Förderschule festgestellt werden.
Den Fall hatte meine Cousine, die Tochter sollte nicht an der Grundschule eingeschult werden vom Direktor aus - allerdings durfte der dann nicht ablehnen.
Leider ist das ganze zu oft politisch (Klassengröße, Kindergartenplätze,...) motiviert - so das ich es eigentlich gut finde das sowohl Eltern als auch Schule die Beratung durch die Förderschule in anspruch nehmen können. Über die Aufnahme ob oder ob nicht entscheidet dann ja eh die Förderschule.

den link schreib ich dazu wenn ich ihn wieder finde

Grüße Dhana

 
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