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Geschrieben von sumse am 29.06.2006, 14:27 Uhr

Ist erlaubt...

RLP, Grundschulordnung, §19. Die Eltern sind rechtzeitig zu unterrichten, ansonsten ist das Entscheidung des Kollegiums. Einen Ausgleichstag für eine samstägliche Schulveranstaltung ist nur vorgesehen, wenn es sich um Unterricht handelt. Ein reines Schulfest ist kein Unterricht.
Wenn Vorführungen etc. geplant sind, ist es schon sinnvoll, das ganze als Schuveranstaltung mit Teilnahmepflicht zu deklarieren.
Du kannst deinen Sohn aus wichtigen familiären Gründen (wie an allen anderen Tagen -Ausnahme unmittelbar vor bzw. nach Ferien) vom Klassenlehrer beurlauben lassen.
Und was heißt "Ich lasse mir von der Schule nicht auch noch die Wochenenden verplanen"?
Euch Eltern kann man es nie recht machen.
Wir haben unsere Schulfeste grundsätzlich samstags. Die meisten Eltern sind darüber sehr froh, weil so nämlich auch die (meisten) berufstätigen Eltern kommen können.
Lass deinen Sohn beurlauben und fertig.

 
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