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Geschrieben von Ebba am 01.07.2008, 21:36 Uhr

In Hauptfächern Note 5...Versetzungsgefährdet von Grund- auf die Hauptschule????

Für NRW finden sich die Regelungen zur Versetzung in § 7 der Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_GS.pdf). Danach wird ein Schüler/eine Schülerin in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt,
wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht
wurden.
Sie oder er wird auch dann versetzt, wenn auf Grund der
Gesamtentwicklung zu erwarten ist, dass in der nächst höheren Klasse
eine hinreichende Förderung und eine erfolgreiche Mitarbeit möglich sind.
Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt worden sind, erhalten zum
Ende des SchuljahrFörderempfehlung.

Nun weiß ich nicht, aus welchem Bundesland ihr kommt, aber auch dort wird es vermutlich ähnliche Regelungen geben.

Liebe Grüße
Ebba

 
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