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von mellomania  am 16.03.2018, 20:48 Uhr

ich lese die antworten unten nicht und schreibe direkt

niemand kann dich zwingen, dein kind auf eine e-schule zu bringen. selbst wenn der förderbedarf auf Grund eines gutachtens festgetellt wird, im emotionalen und sozialen bereich kannst du widerspruch einlegen und dein kind geht dann auf die regelschule da der bedarf vom schulamt ausgesetzt wird. bitte beachte den unterschied, eine e-schule ist keine förderschule.
du hast aber selbst geschrieben, dass dein kind probleme hat. welcher art auch immer. dass das eher auf den förderbedarf lernen rauslaufen könnte, was aber überhaupt nicht schlimm ist, kann gut sein. du scheinst dich von vorneherein davor zu verschließen von wegen mein kind ist nicht behindert etcpp. das ist der falsche weg. dein kind hat lernprobleme, sonst wäre das alles nicht gekommen ABER das ist überhaupt kein problem, dass das kind auf eine förderschule mit dem förderschwerpunkt lernen gehen könnte. DA wird ihr geholfen, in der regelschule geht sie unter.
und über den tisch gezogen wurdest du nicht, du hättest die möglichkeit gehabt, den wisch zu lesen und dem schulamt zu zeigen BEVOR du unterschreibst. du hast auf die aussagen der andren vertraut. und doch, es sind befunde entstanden. das wird ein antrag auf überprüfung des anspruchs auf einen sonderpädagogischen förderbedarf gewesen sein, da steht alles detailliert drin. sowas einfach zu unterschreiben, ich weiß nicht.
das kind ist jetzt in den brunnen gefallen und du solltest mit dem schulamt zusammenarbeiten. dass das kind in der schule nicht mitkommt, ist dir klar, dem kind auch und dem schulamt auch. jetzt kannst du deinem kind nur helfen, in dem du mit dem schulamt zusammenarbeitest. jedwede weigerung deinerseits, das kind fördern zu lassen fürht dazu, dass es in der regelschule weiterhin untergeht und später immense probleme haben wird. der förderschwerpunkt lernen ist fast genauso einfach zu beheben wie sprache. und wenn dein kind JETZT die chance bekommt, in ein SBBZ Lernen zu gehen, dann gib ihr die chance. sie hat dann noch zwei jahre zeit, aufzuholen, in kleinen klassen mit geschultem personal und dann beim übergang in die SEK 1 gestärkt auf die regelschule zurückgeschult werden zu können.
wenn du magst, schick mir pn. ich kann dann auf weitere details eingehen. das möchte ich aber nicht öffentlich machen.

 
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