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Geschrieben von Ebba am 07.11.2007, 16:17 Uhr

Ich, aber ...

... ich habe es zum Glück nicht erleben müssen :-). Zumindest für die Kinder, die ins zweite Schuljahr kamen als dieses System an manchen Grundschulen eingeführt wurde war das nicht wirklich günstig (u. unsere Tochter hätte dazu gehört). Das Ganze nennt sich Schuleingangsphase (NRW) u. diese Schuleingangsphase kann eben auch so ausgestaltet werden, das die 1. und 2. Klasse gemeinsam unterrichtet werden. Diese Schuleingangsphase kann dann in 1 bis 3 Jahren durchlaufen werden. Der Hintergedanke ist, dass Kinder, die bspw. die erste Klasse schon mit Vorkenntnissen besuchen und besonders begabt sind die Phase in einem Jahr durchlaufen können. Sie können dann mit mindestens 1/2 der Klasse ins 3. Schuljahr überwechseln und bleiben so in gewisser Weise im Verband. Kinder die sich schwerer tun können das 1. oder 2 Schuljahr (bzw. dessen Stoff ganz oder teilweise) in einem weiteren Schuljahr wiederholen ohne aus dem Klassenverband herausgerissen zu werden. Der Gedanke ist vielleicht nicht schlecht, aber funktioniert hat das ganze an den mir bekannten Schulen nicht (vermutlich mangels Vorbereitung der Lehrer und zuweniger Lehrkräfte/zu großer Klassen) mit der Folge, dass es an mindestens einer dieser Grundschulen nach bereits zwei Jahren wieder abgeschafft wurde.

Zum Weiterlesen:
/cit/
Hinter der Idee der Schuleingangsphase steht die Beobachtung, dass Kinder, die schulpflichtig werden, mit ganz unterschiedlich ausgeprägten Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Schule kommen. Neben Kindern, die bei der Einschulung schon lesen und schreiben sowie im Zahlenraum bis 20 oder darüber hinaus rechnen können, finden sich Kinder, die keine oder nicht hinreichende deutsche Sprachkenntnisse haben. Auf diese Situation müssen Kindergärten und Schulen eine Antwort geben - beispielsweise mit einer vorschulischen Sprachförderung, aber auch mit einem neu organisierten, auf die individuellen Fähigkeiten der Kinder eingehenden Schulanfang - der Schuleingangsphase. Sie umfasst die Klassen 1 und 2 und wird in der Regel jahrgangsübergreifend organisiert. Eine Schule kann aber mit Zustimmung der Schulkonferenz eine andere Organisationsform wählen, die eine gleichwertige individuelle Förderung ebenso ermöglicht.

Ziel der Schuleingangsphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend zu fördern. Die Arbeit der derzeitigen Schulkindergärten wird in die Grundschulen integriert. In der Schuleingangsphase lernen demnach Schülerinnen und Schüler mit günstigen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und auch besonderen Begabungen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, deren Kompetenzen und Fähigkeiten noch nicht so weit entwickelt sind. Langsam lernende Schülerinnen und Schüler und solche, die schneller lernen oder besondere Begabungen aufweisen, sollen individuell und gezielt gefördert werden. Zudem zeigen Erfahrungen mit jahrgangsübergreifenden Gruppen, dass "Neulinge" in der Schule von ihren Mitschülern vieles, was vor allem den Alltag und die Organisation betrifft, lernen. Die Verweildauer in der Schuleingangsphase beträgt je nach den Fortschritten der Kinder ein bis drei Jahre. Über die individuelle Lernzeit wird während der Eingangsphase entschieden. Das dritte Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet.

Durch den weitgehenden Verzicht auf Rückstellungen und die Aufnahme aller Kinder in die Grundschule wird die schon vorhandene Heterogenität der Schülerschaft erweitert. Damit werden die Förderansprüche an die Lehrkräfte im Sinne der Individualisierung und inneren und äußeren Differenzierung deutli
/cit/
aus: http://www.learn-line.nrw.de/angebote/schuleingang/

Liebe Grüße
Ebba

 
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