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von Pebbie  am 14.11.2017, 19:06 Uhr

Hier in D

wird bei der Umschulung auf die Regelschule der Sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben.
Die Schule die mein Sohn besucht hat, hat bei Umschulung immer mit der Regelschule vereinbart das das Kind 6 Monate Probezeit hat und erst dann der Förderbedarf aufgehoben wird.
So war es zumindestens vor ein paar Jahren, wie es in den Zeiten der hochgelobten Inklusion ist, kann durchaus abweichen.

 
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