Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Henni am 03.10.2007, 15:14 Uhr

Hier für Ba den Württemberg:

In Bawü gibt skEINE verbindliche einheitliche regelung sonder die gesamtlehrerkonfrenz (also jede Schule slebst) legt das fest. Legt die schule das NICHT fest so darf jeder Lehrer es machen wie er will...also ICH als Lehrerin gebe freitags NIE hausaufgaben zu Montag auf, oft aber zu dienstag. Ein Feiertag hindert ich auch cniht darn, hausaufgaben aufzugeben, denn ICh habe heute auch NICHT frei (wer auch immer das schrieb!!) sondern habe 27 Diktate korrieigert, die dei schüler gern morgen zurück hätten "sie hatten ja gestern so viel Zeit"...uarg...

hier der paragraph: § 10 Hausaufgaben

(1) Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Förderung des selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich.

(2) Die Hausaufgaben müssen in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und sind so zu stellen, dass sie der Schüler ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit erledigen kann.

(3) Die näheren Einzelheiten hat die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz zu regeln, insbesondere den zeitlichen Umfang sowie die Anfertigung von Hausaufgaben übers Wochenende und über Feiertage.

(4) Der Klassenlehrer bzw. Tutor hat für eine zeitliche Abstimmung der Hausaufgaben der einzelnen Fachlehrer zu sorgen und auf die Einhaltung der bestehenden Regelungen zu achten.


HEnni

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.