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Geschrieben von khbuxmann am 21.01.2012, 10:53 Uhr

Halbjahreszeugnisse-1.Halbj.- Hessen

dürfen Klassenarbeiten die 14Tage vor Zeugnisausgabe des 1. Halbjahres noch für dieses Halbjahr gewertet werden?
Gruß Kh

 
4 Antworten:

Re: Halbjahreszeugnisse-1.Halbj.- Hessen

Antwort von Julie am 21.01.2012, 11:06 Uhr

Die Arbeit muss vor der jeweiligen Notenkonferenz korrigiert worden sein (die Note muss also feststehen).
Ein"dürfen" oder "nicht-dürfen" gibt es da nicht.
Auch würde sich mir der Sinn eines solchen "Verbotes" nicht erschließen.

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mich würde interessieren warum das wichtig ist?

Antwort von Keksraupe am 21.01.2012, 20:24 Uhr

ob sie jetzt im halbjahreszeugnis gewertet wird oder im jahreszeugnis, ist doch völlig latte... Note ist Note!

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Re: Halbjahreszeugnisse-1.Halbj.- Hessen

Antwort von Schreckschraube am 22.01.2012, 15:16 Uhr

Ich habe auch schon mal morgens am Tag der Zeugniskonferenz eine Arbeit schreiben lassen und sie bis mittags zur Konferenz korrigiert. Manchmal lässt sich das nicht anders regeln, damit eine unsinnige Häufung von Arbeiten vermieden wird.
Eine Regelung gibt es da nicht.

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Re: Halbjahreszeugnisse-1.Halbj.- Hessen

Antwort von wickiemama am 22.01.2012, 15:22 Uhr

ist das nicht völlig egal?

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