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Geschrieben von biohuschel am 29.06.2006, 9:29 Uhr

Für NRW stimmt das

Wo wohnt ihr? Also für NRW stimmt das. Schulische Veranstaltungen sind Pflicht. So auch Klassenfahrten. Das gehört zur Schulkultur und die Schüler sollen so die Schule auch mal anders kennenlernen.
So kopier dir mal den Gesetzestext rein.
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.

Aber du kannst deinene Sohn befreien lassen. Du hast ja einen triftigen Grund.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird.

Muss man auch verstehen sonst sonst rackert man als Lehrer und dann kommt niemand.
LG Christina

 
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