Geschrieben von sunnymausi am 20.04.2007, 8:09 Uhr |
Freistellung vom Unterricht?
Ich habe zwar schon einen Antrag auf Freistellung für den 24./25. Mai bei der zuständigen Klassenlehrerin gestellt, nur keine Antwort zurück bekommen.
Vorher hatte ich sie nur gefragt, ob das möglich wäre und sie meinte ich sollte es schriftlich einreichen, was ich ja auch tat.
Bekomme ich da nochmal Bescheid, ob das auch klappt, oder eher nicht?
würde da nochmal nachfragen
Antwort von Claudia36 am 20.04.2007, 9:11 Uhr
bei der Lehrerin.
Sie daft selber bis zu 3 Tasgen freistellen, was darüber hinaus geht muß der Direktor zustimmen.
Ansonstnen gibst du ihr dann für die beiden Tage eine Entschuldigung mit!
Claudia
Bei uns darf die Lehrerin...
Antwort von lenamama99 am 20.04.2007, 9:27 Uhr
nur über einen Tag entscheiden und schon ab 2 geht es nur über die Direktorin.
LG Ute
Nachtrag
Antwort von lenamama99 am 20.04.2007, 9:38 Uhr
Ich denke nachträglich krank melden, wenn eine Freistellung abgelehnt wurde geht gar nicht.
Frag einfach noch mal nach.
LG Ute
Re: Freistellung vom Unterricht?
Antwort von ajnam75 am 20.04.2007, 13:39 Uhr
bei uns in thüringen ist es so, das wenn man vor oder nach den ferien frei haben möchte, weil länger im urlaub, dann geht das nur übers schulamt, ansonsten entscheidet die lehrerin.
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