Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von sunnymausi am 20.04.2007, 8:09 Uhr

Freistellung vom Unterricht?

Ich habe zwar schon einen Antrag auf Freistellung für den 24./25. Mai bei der zuständigen Klassenlehrerin gestellt, nur keine Antwort zurück bekommen.
Vorher hatte ich sie nur gefragt, ob das möglich wäre und sie meinte ich sollte es schriftlich einreichen, was ich ja auch tat.
Bekomme ich da nochmal Bescheid, ob das auch klappt, oder eher nicht?

 
5 Antworten:

würde da nochmal nachfragen

Antwort von Claudia36 am 20.04.2007, 9:11 Uhr

bei der Lehrerin.
Sie daft selber bis zu 3 Tasgen freistellen, was darüber hinaus geht muß der Direktor zustimmen.

Ansonstnen gibst du ihr dann für die beiden Tage eine Entschuldigung mit!

Claudia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bei uns darf die Lehrerin...

Antwort von lenamama99 am 20.04.2007, 9:27 Uhr

nur über einen Tag entscheiden und schon ab 2 geht es nur über die Direktorin.

LG Ute

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nachtrag

Antwort von lenamama99 am 20.04.2007, 9:38 Uhr

Ich denke nachträglich krank melden, wenn eine Freistellung abgelehnt wurde geht gar nicht.

Frag einfach noch mal nach.

LG Ute

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Werd ich machen. Danke. ot

Antwort von sunnymausi am 20.04.2007, 9:56 Uhr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Freistellung vom Unterricht?

Antwort von ajnam75 am 20.04.2007, 13:39 Uhr

bei uns in thüringen ist es so, das wenn man vor oder nach den ferien frei haben möchte, weil länger im urlaub, dann geht das nur übers schulamt, ansonsten entscheidet die lehrerin.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.