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Geschrieben von doschia am 03.11.2011, 23:06 Uhr

Flugreisen mit Betäubungsmitteln

Hallo,

will man bei Reisen ins Ausland Betäubungsmittel mitführen, benötigt man für Staaten, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben eine vom Arzt ausgestellte und vom Gesundheitsamt abgestempelte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.

Ob die Auslandsreise mit dem PKW, der Bahn, dem Bus oder zu Fuß erfolgt, ist dabei völlig unerheblich.

Bei Staaten, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben, kann es schwieriger werden, die Erlaubnis zur Mitführung der Mittel zu erhalten.

Aber: Bei Reisen innerhalb Deutschlands benötigt man diese Bescheinigung nicht!
Dies gilt selbstverständlich auch für innerdeutsche Flugreisen.

Viele Grüße an die Sekretärin eures SPZ!

 
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