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Geschrieben von dhana am 18.01.2008, 16:11 Uhr

Falsch Henni!

Hallo Henni,

für Bayern trifft es nicht zu - da hat die zuständige Grundschule kein Mitspracherecht - die Einschulung auf die Förderschule erfolgt nur auf Wunsch der Eltern und wenn die Förderschule den Bedarf zur Förderung sieht.
Sollte ein Grundschule den Bedarf zwar sehen, aber die Eltern wollen nicht ist eine Aufnahme in die Förderschule nicht möglich. Zuständig bleibt dann weiterhin die Sprengelschule.

@Kathrin
Die Förderschulen haben auch die Aufgaben die Eltern sowie die Kinder zu beraten und zu unterstützen. Frag doch einfach dort direkt nach.
Vielleicht kann Deine Tochter ja auch mit Unterstützung einer sonderpädagogischen Kraft an ihrer Schule bleiben. Es gibt auch die Förderung vor Ort. Den sogenannten Mobilen Sonderpädagogischen Dienst.

Ob oder wie groß der Förderbedarf für Deine Tochter ist, kann man so einfach nicht beurteilen.

Grüße Dhana

 
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