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Geschrieben von Charly80 am 18.02.2012, 23:39 Uhr

Entscheidung

Wer entscheidet in NRW über die weiterführende Schule?

Klar, dass die Lehrerin eine Empfehlung ausschreibt.
Aber MUSS man das dann auch so annehmen?
Oder haben die Eltern da auch Mitspracherecht?

ZB:
Kind hat uneingeschränkte Empfehlung fürs Gymnasium.
Kind oder Eltern (ist ja wurscht) sind damit aber partout nicht einverstanden und wählen lieber die Real- bzw. Gesamtschule.

Möglich oder nicht?

 
7 Antworten:

Re: Entscheidung

Antwort von Häckse am 18.02.2012, 23:59 Uhr

In NRW entscheiden die Eltern, die Empfehlung der Grundschule ist nicht bindend. Folglich kann man auch mit Empfehlung Gymnasium auf der Realschule anmelden.

Ich kenne es hier nur so, dass sowieso jedes Kind auch eine Empfehlung für die Gesamtschule bekommt, da Gesamtschule ja alle herkömmlichen Schulformen umfasst.

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Re: @Häckse

Antwort von montpelle am 19.02.2012, 10:28 Uhr

Es entscheiden zwar die Eltern, wo sie ihr Kind anmelden möchten, unabhängig von der Grundschulempfehlung, allerdings muss die weiterführende Schule das Kind nicht aufnehmen (außer die Hauptschule).

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Re: Entscheidung

Antwort von Samsine am 19.02.2012, 11:54 Uhr

Wie schon von den anderen geschrieben:
Hier in NRW zählt der Elternwille; allerdings entscheidet die weiterführende Schule über die Annahme.
Prinzipiell MUSS ein Platz gemäß Empfehlung zur Verfügung gestellt werden (also in Deinem Beispiel Gym); allerdings nicht unbedingt an der wohnortnächsten oder der Wunschschule. Eine Annahmeverpflichtung auf einer Gesamtschule (welche für alle Empfehlungen die 2. Option/Alternative ist) existiert allerdings nicht.

Hier bei uns sind die Gesamtschulen so überlaufen, dass die Anmeldungen bzw. Bescheide für selbige vorgezogen werden. So kann man sich bei einer Absage noch gleichberechtigt an einer anderen Schulform anmelden.


LG

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Re: Entscheidung

Antwort von liha am 19.02.2012, 14:39 Uhr

In NRW ist es dieses Jahr nicht verbindlich.
Also möglich!

Letztes Jahr war es noch verbindlich. Da war es aber trotzdem möglich, weil man "runter" immer kann. Da nur nicht hoch.

Die Gesamtschule wird IMMER mit empfohlen. Bei allen.

Mal sehen, was der nächste Regierungswechsel bringt...

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Re: @liha: falsch

Antwort von Julie am 19.02.2012, 14:58 Uhr

letztes (Schul-)Jahr war die GS-Empfehlung in NRW auch schon nicht mehr verbindlich.
Die AO-GS wurde im Dezember 2010 geändert.

Und die nächste Landtagswahl kommt planmäßig erst in 2015 ......

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NIEDRIGER als empfohlen

Antwort von like am 19.02.2012, 16:03 Uhr

kann man immer und überall wählen.
Höher als empfohlen nur dort, wo die Grundschulempfehlung nicht verbindlich ist

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Ich schließe mich like absolut an!

Antwort von Ilse_2000 am 19.02.2012, 20:10 Uhr

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