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Geschrieben von u_hoernchen am 20.02.2012, 8:21 Uhr

Elternwille vs. Schulwille

Ich frage mich gerade, ob ein Gymnasium überhaupt die Chance hätte, ein Kind OHNE Gymnasialempfehlung abzulehnen - und zwar nur aufgrund der fehlenden Gymnasialempfehlung.

Ich kenne aus der Klasse meines Sohnes so einige Fälle, in denen die Eltern ihre Kinder dennoch anmelden, aber ich kenne auch Gymnasien, die in ihren "Werbeunterlagen" eindeutig sagen, dass sie nur Kinder mit Empfehlung aufnehmen - aber dürfen die das eigentlich so frei entscheiden?
(Hamburg), oder sind andere Kriterien (hier in HH z.B. Schulweglänge) die überlagernden Kriterien???

Ulrike

 
16 Antworten:

Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von mozipan am 20.02.2012, 9:13 Uhr

Hier in RLP ist das so, dass das private Gymnasien schon dürfen und bei vielen wird das auch so gehandhabt.

Staatliche Gymnasien dürfen das nicht. Es würde ja auch die Regelung "Elternwille" ad absurdum führen. Hier entscheiden die Schulen nach anderen Kriterien, wenn mehr Anmeldungen als vohandene Plätze, wer angenommen wird und wer nicht. Noten und Grundschulempfehlungen spielen hierbei keine Rolle. Vom Gymnasium, dass meine Tochter besucht, wurden sehr viele Schüler vergangenes Jahr abgewiesen, weil nicht genug Plätze da waren. Gibt aber noch ein weiteres Gym am Ort. Einige der abgewiesen Schüler waren auch aus der Grundschulklasse meiner Tochter. Ein Mädchen davon hatte ein Grundschulzeugnis mit zwei 2er (Nebenfächer) und der Rest 1er und wurde trotzdem abgelehnt. In der Klasse meiner Tochter sind allerdings einige Kinder die keine Gym-Empfehlung hatten.

Hier hatte die Schule folgendermaßen entschieden wer genommen wurde:

1. alle Kinder die ein Geschwisterkind an der Schule haben
2. alle Kinder die als 1. Fremdsprache Französisch genommen haben (geht an dem Anderen Gym. am Ort nicht)
3. alle Kinder die für die Ganztagsschule angemeldet hatten (wird am anderen Gym. am Ort nicht angeboten)
4. alle die aus dem direkten Einzugsgebiet der Schule stammen

Berücksichtigung fanden unter anderem auch bereits bestehende Klassenverbände. Wurde ein Kind aus einer Grundschulklasse abgewiesen, wurden alle Kinder dieser Klasse, die sich an der Schule beworben hatten abgewiesen, sofern sie nicht unter Punkt 1 bis 4 fallen, damit diese dann gemeinsam an das andere Gym am Ort gehen können, wo abgewiesene Kinder dann automatisch als aufgenommen gelten.

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Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von Miolilo am 20.02.2012, 9:15 Uhr

Ja, ein Gymnasium hat eine Chance, ein Kind nicht aufzunehmen.

Nur eine Hauptschule MUSS ein Kind nehmen.

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Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von almamarter am 20.02.2012, 10:52 Uhr

In NRW ist es ( zumindest bei uns ) so, das die Kinder ohne Empfehlung einen Test machen mußten.. und von Bekannten weiß ich das er es in sich hatte..... Keine Schule ist verpflichtet Kinder ohne Empfehlung aufzunehmen ( wenn mann sein Kind hochstuft.. nicht runter) denn die Schulen wollen ja auch nicht so viele vorzeitige abgänger oder Wiederholer..

Ausserdem muß man sich das gut überlegen , wo die Gymnasialzeit nur noch 12 Jahre sind.. und wer nimmt schon einen jugendlichen mit Abidurchschnitt 3....

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Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von montpelle am 20.02.2012, 11:26 Uhr

"aber dürfen die das eigentlich so frei entscheiden?"

Natürlich.

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Re: @Miolilo

Antwort von montpelle am 20.02.2012, 11:26 Uhr

Genauso ist es.

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Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von Steffi528 am 20.02.2012, 12:05 Uhr

Wobei ich nicht verstehen kann, wenn die Schule (das Gymnasium) die Kinder nach dem Schulabschluss der Eltern auswählt.
Wir haben hier ein Gymnasium, das nimmt nur Kinder von Familien mit mindestens einen akademischen Abschluss. Es ist kein privates Gymnasium.
Für mich steht das aus dem Grund NICHT auf der Liste, sollten meine Kinder es überhaupt dahin "schaffen", sondern ich liebäugele da eher mit einer Schule mit gemischten Elternhäusern.

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Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von IngeA am 20.02.2012, 13:41 Uhr

Hallo,

ich bin aus Bayern, daher kann es bei euch ganz anders sein. Hier gibt es ja noch den verbindlichen Notenschnitt und ev. Probeunterricht. Trotzdem gibt es auch so was wie "Elternwille" und zwar wenn das Kind im Probeunterricht in beiden Fächern eine 4 hat. Dann dürfen die Eltern entscheiden. Das Kind hat allerdings nur eine Garantie auf einen Platz auf einem Gymnasium. Auf welchem, ist nicht garantiert.
Das gilt allerdings für alle anderen Kinder mit Gymnasium-Empfehlung auch. Die Schule darf ablehnen, wenn sie z.B. keine Plätze mehr hat, ein anderes Gym in zumutbarer Entfernung muss das Kind aber aufnehmen. Da sprechen sich die Schulen oft auch ab.

LG Inge

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Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von lotte_1753 am 20.02.2012, 14:57 Uhr

Sicher, dass das nicht nur ein Gerücht ist? Vom Beruf (Bankangestellter, Hausfrau, Taxifahrer) kann man das ja vielfach nicht schließen.

L.

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Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von Miolilo am 20.02.2012, 15:21 Uhr

"Die Schule darf ablehnen,sie z.B. keine Plätze mehr hat, ein anderes Gym in zumutbarer Entfernung"

Das mit der Entfernung ist aber gekoppelt an den Zweig/die Zweige, die das Gymnasium anbietet.
Ein Kind mit Noten, die den direkten Übertritt ans Gymnasium zulassen, kann nicht an ein Gymnasium mit dem Zweig Wirtschaftswissenschaft und Naturwissenschaft "gezwungen" werden, wenn es den sprachlichen Zweig plant.

Mio

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Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von Astrid am 20.02.2012, 15:45 Uhr

Ja, die Gymnasien entscheiden (zumindest hier, NRW) selbst, welches Kind sie aufnehmen. Das gilt auch für andere weiterführende Schulen. Zum Beispiel sind hier die Gesamtschulen zu über 240 Prozent über-nachgefragt. Die Schulen suchen sich also die Schüler aus.

In den meisten Bundesländern ist es so, dass den Schulen von Seiten der Kulturminister große Autonomie und Freiheit gelassen wird, das wird zumindest hier in NRW bewusst so gehandhabt. Das betrifft z. B. auch Lehrmethoden und didaktische Konzepte etc.

LG

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Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von Steffi528 am 20.02.2012, 16:17 Uhr

Es gab damals Leserbriefe bei uns in der Zeitung. Ich hatte es zwar auch von der Schwägerin gehört, aber es kam da auch zu Leserbriefen in der Zeitung.
(Okay, unserer Tageszeitung traue ich auch nicht zu 100 %), aber wenn man es dann noch von anderen Leuten unabhängig von einander hört, dann runzelt man schon die Stirn.

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Re: Elternwille vs. Schulwille

Antwort von IngeA am 20.02.2012, 16:18 Uhr

In Bayern werden die Zweige erst in der 8. Klasse aufgeteilt und da wird dann u. U. dafür die Schule gewechselt. Wenn man also nicht gerade mit Latein anfangen möchte, hat man keinen Anspruch auf ein Gym nur weil es den "speziellen" gewünschten Zweig anbietet. Bis zur 8. Klasse ist ja doch noch einige Zeit und da kann sich der Wunsch ja auch noch ändern.

LG Inge

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Statistik....

Antwort von zweiacker am 20.02.2012, 17:38 Uhr

...im Zuge der Primarschuldebatte vor kurzen in Hamburg gab es eine Statistik: das 40% der Empfehlungen nicht den tatsächlichen Kompetenzen der Schüler entsprechen und das 70% der Schüler die mit einer nicht Gym. Empfehlung am Gym. waren auch in der 8. Klasse noch hier verblieben.

Schade also wenn Schulen sich nur nach den Empfehlungen richten.

LG Diana

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Re: @zweiacker

Antwort von montpelle am 20.02.2012, 17:51 Uhr

Dann scheint es sehr unterschiedliche Statistiken zu geben ..... !

Wo kann man denn die Ergebnisse "deiner" Statistik nachlesen ?
Was sagt diese Statistik denn, wie viel Prozent der Kinder mit Gymnsialempfehlung nach ein paar Jahren nicht mehr auf dem Gymnasium sind ?

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Re: @zweiacker

Antwort von zweiacker am 20.02.2012, 19:33 Uhr

Im Focus Schule (online).
Zu den anderen Fall stand da nichts, fände ich aber auch interessant.
Ebensoweinig konnte ich erfahren wieviele dieser 70% dann auch den Abschluß mit Abitur machten.

Gruß Diana

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ich musste weder Schul- noch Berufsabschluss angeben als ich mein Kind

Antwort von ferkelchen am 20.02.2012, 19:35 Uhr

auf dem Gym angemeldet hatte. Zeugnis Kopie und den Zettel von der Schule wo angekreuzt wird was als 2te Fremdsprache und ob Reli oder Ethik.

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