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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.01.2006, 15:18 Uhr

echsel - wer kennt sich aus (München)

Hallo,

diesmal frage ich für eine Freundin.

Die Tochter, L., ist Fumis Freundin schon seit dem Kindergarten. L. geht in die 3. Klasse der normalen Sprengelgrundschule. Letzten Herbst wurde bei ihr eine Dyskalkulie festgestellt, inzwischen geht sie ein Mal wöchentlich zu einer speziellen Therapie. Leider gibt es bei Dyskalkulie hier in Bayern (oder gilt das nur für München?) keine gesetzlich vorgeschriebenen Schulhilfen wie für Legasthenie, also es werden nicht die lernschwachen Teile aus der Note rausgenommen oder so. Leider hat das Mädel, das sowieso sehr schüchtern und schnell zu verunsichern ist, wegen der ganzen Sache schon Prüfungsangst und sogar Schulangst entwickelt mit körperlichen Symptomen wie Bauchweh und Nackenverkrampfungen (die teilweise so schlimm sind, daß sie kaum schreiben kann).

Meine Freundin hat bei der Klassenlehrerin vorgesprochen, ihr den Befund gezeigt, und sie nur gebeten, die Dyskalkulie einfach zu beachten. Sie hofft, daß L. in der Therapie ihre Angst bekämpfen kann und bis nächstes Jahr den Stoff nachgearbeitet hat, so daß sie zum Übertritt wieder in "normalen" Bahnen läuft. Die Klassenlehrerin war leider nicht sehr kooperativ, was meine Freundin schon sehr wütend machte.

Letzte Woche hat die Schulleiterin, die gleichzeitig Schulpsychologin für die Schule ist, das Kind ohne Ankündigung aus dem normalen Unterricht rausgenommen und gemeinsam mit einem anderen Kind einer Dyskalkulie-Prüfung unterzogen. Diese Frau ist keinesfalls dazu ausgebildet, in Bayern dürfen nur anerkannte Kinder- und Jugendpsychiater solche Tests machen. Außerdem war L. ja schon ausgetestet, der Befund lag vor. Der Test war also ohne jegliche zusätzliche Aussage. Die Eltern hatten kein Einverständnis gegeben, der Test war insofern auch m.E. völlig illegal. Und das bei einem Kind, das sowieso schon Schulangst und Prüfungsangst hat. Die Eltern erfuhren erst von dem Test, als sie ein völlig aufgelöstes und immer noch heulendes Kind vom Hort abholten.

Jetzt denken die Eltern darüber nach, L. in eine andere Grundschule in der Nähe zu schicken. Wir versuchen gerade rauszufinden, wie man dort mit Teilleistungsstörungen umgeht.

Weiß hier jemand, wie man einen Schulwechsel anleiern bzw. durchsetzen kann? Oder wie würdet Ihr da vorgehen? Das Vetrauen in die Schule ist wirklich gestört, L. ist ständig krank, und meine Freundin weiß nicht mehr ein noch aus.

Danke für Eure Tipps,
Elisabeth.

 
6 Antworten:

SCHULWechsel soll es heißen *kopfschüttel*

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.01.2006, 15:19 Uhr

o.T.

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Re: echsel - wer kennt sich aus (München)

Antwort von Uli-Mama am 19.01.2006, 16:39 Uhr

Hallo Elisabeth,
das klingt wirklich unschön, auch so auf die Ferne. Aber nun zur eigentlichen Frage.... zum Schulwechsel braucht Deine Freundin eine Zustimmung der aufnehmenden Schule, dass diese das Mädchen nehmen will/kann. Dann geht das als Gastschulantrag ganz problemlos. Wenn die aufnehmende Schule sie aber nicht nehmen kann/will, geht gar nichts, dann ist die Sprengelschule zuständig. Aber vielleicht wäre für L. ja eine besondere Schule (z.B. Montessori) geeignet, da dort der Druck bei weitem nicht so hoch ist und die Kinder mehr Entwicklungsmöglichkeiten und vor allem mehr Zeit haben.
Grüßle Uli

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Ich würde in dem Fall in die nächsthöhere Ebene ...

Antwort von Nina3Jungs am 19.01.2006, 17:04 Uhr

gehen. Es gibt Schulübergreifende Schulpsychologen, die können da im Zweifel mehr erreichen. Ich kann bei uns mal nachfragen, wer da zuständig wäre.

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Re: echsel - wer kennt sich aus (München)

Antwort von Cella am 19.01.2006, 20:09 Uhr

Hallo Elisabeth,

meine Freundin hat einen Schulwechsel u.a. so hinbekommen, dass sie eine "Tagesmutter" fand, die im neuen Sprengel liegt. Dort sollte ihre Tochter nach der Schule hingehen. (Die Tagesmutter war eine ihr bekannte Mutter)
Und das mit der Genehmigung der aufnehmenden Schule ist auch so gewesen.

Nur war es dumm, dass das zuständige Amt wirklich bis Sept. gewartet hat, um letztendlich das o.k. zu geben.

vielleicht konnte ich etwas helfen
lg Cella

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Wenn die Schulleiterin Schulpsychologin ist, dann darf sie solche Tests

Antwort von KH am 20.01.2006, 16:03 Uhr

sehr wohl machen. Nur das Gutachten ausstellen (für Legasthenie) dürfen die Kinder- und Jugendpsychiater in Zusammenarbeit mit den Schulpsychologen. Das ist das eine. Die Frage ist, ob es sich um einen standardisierten Test gehandelt hat oder um ein informelles Verfahren. Letzteres dürfen ja sogar wir Klassenlehrer, ohne die Eltern zu unterrichten. Ist aber abgesehen davon kein guter Stil. (Wenn das Gutachten vorliegt, hat die Schule es dann auch?) Abgesehen gibt es in München Schulberatungsstellen, die kann man auch aufsuchen/anrufen.
Ich würde als Mutter zuerst noch einmal ein höfliches Gespräch mit der Schulleiterin suchen. Vielleicht hat ja gerade das prüfungsängstliche Kind da eine wohlmeinende Absicht völlig falsch verstanden.
Es gibt keinen rechtlichen Anhalt für Dyskalkulie, vielleicht sollte die Mutter sich mal ans Kultusminsiterium wenden. Daher - wie soll ich als Lehrerin Rücksicht darauf nehmen? Wohl habe ich pädagogischen Spielraum und kann gegebenenfalls aus pädagogischen Gründen eine Benotung aussetzen. Aber niemand kann mich dazu zwingen. Und wenn mir Eltern blöde kommen, dann tue ich es bestimmt nicht. Mir kommt es so vor, als ob da schon einiges zwischen Lehrkraft und Eltern schief gelaufen ist. Bei dieser Problematik sehe ich aber auch eher eine private Schule als Alternative als eine andere Regelschule.

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Einen ganz anderen Aspekt einwerf...

Antwort von Trini am 23.01.2006, 11:18 Uhr

Elisabeth, wußtest Du schon, daß Teilleistungsstörungen wie Legasthenie/Dyskalkulie auch durch Nackenblockaden (KISS-Syndrom) hervorgerufen werden können????

Mag sein, daß durch den Streß die Schmerzen dem Mädchen bewußter werden, aber u.U. ist es gar nicht die Wirkung sondern die Ursache.

Trini

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