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Geschrieben von like am 02.11.2011, 18:12 Uhr

du hast keinen Anspruch

Beurlaubungen stehen im Ermessen des Schulleiters. Auch der eine Tag ist ein Entgegenkommen von ihm.
Schade für euch, dass er es nicht genehmigt, aber er wird keine Präzedenzfälle schaffen wollen.
Klagen wirst du sicher deswegen nicht wollen. Also müsst ihr euch seiner Entscheidung beugen. Es herrscht Schulpflicht in Deutschland.

Andere Frage: Warum heiratet dein Bruder an einem Freitag? Da dürften auch andere Probleme haben frei zu bekommen. Auch Arbeitnehmer kriegen nicht immer Urlaub.

 
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