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Geschrieben von Henni am 18.01.2008, 17:42 Uhr

Dhana, doch richtig??

*g*

also das kann ja fast nciht sein:

Klar, wenn ELTERN eine Überprüfung wollen, dann können sie sich direkt an eine Förderschule wenden. In SH und in BaWü, wo ich Lehrein war/bin,. wird KEINE Förderschule zu prüfen anfangen ohne rücksprache mit der Schule!!!!!

und du schreibt ja selbst:

"
und wenn die Förderschule den Bedarf zur Förderung sieht."

Wie sieht sie den denn??? Doch zunächste indem sie dich an die GS wendet!


Wenn die Grundschule defintiv NEIN sagt dann passiert da GAR NICHTS!. Kann doch in bayern nciht anders sein!??? Dann könnte doch jeder einfach so (übertrieben) aus Langeweile mal sein kind gründlcih durchtesten lassen wenn die schule KEINE Mitsprache hat.

Was stimmt ist dass wenn ELTERN NICHT wollen, dass das kind zur förderschuel kommt, dass die dann dies verhindern können. Gegen den TEST (wenn die schule ihn möchte) können sich die Eltern NICHT wehren. Aber das war ja nciht gegenstand der frage.


Stimmt? Oder nciht? Ich bin keine bayrische Lehrerin, würd mich also gegen "link" auch gern eines besseren belehren lassen!

LG HEnni

 
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