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Geschrieben von Rho am 01.11.2011, 16:37 Uhr

Bücherei-Buch - Zitat aus deinem ersten Posting:

"und die Bücherrei fordert Bücher zurück, die er wohl ausgeliehen hat. Über meine Tochter wohl gemerkt, "

Wenn es nun doch nicht so war, um so besser. Dann kann ja deine Tochter gar nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Und die Hausaufgaben-Schlepperei, nun ja, das kann man ablehnen, damit man sich nicht darüber aufregen muss. Oder man kann sich dafür entscheiden, dass man sich toleranterweise dazu bereit erklärt, weil man selber ja vielleicht auch mal auf andere angewiesen ist, aber dann darf man sich auch nicht drüber aufregen.

Was die (in Deutschland verbotene) Ferienverlängerung jener Familie betrifft - ich selber habe eine durchaus liberale Einstellung zur Einhaltung der Schulpflicht, da ich da sehr international geprägt bin, und würde das somit nicht mutwillig "verpetzen".

Ich würde allerdings mich oder mein Kind aber auch nicht derart verbiegen, dass wir dafür lügen müssten. Wäre also eine Begründung verlangt, warum mein Kind nicht täglich Material des anderen Kindes mitschleppen soll/will oder das Buch nicht zurückbringt, würde ich durchaus erwähnen, dass da nie jemand zu Hause anzutreffen ist. Die Konsequenzen davon würde ich nicht zu meinem Problem machen. Wer in Deutschland die Schulpflicht bricht, muss auch das Risiko in Kauf nehmen, erwischt zu werden.

 
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