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Geschrieben von Tinihü am 29.10.2006, 19:10 Uhr

@Birgit67

Hallo zusammen,
erstmal möchte ich anmerken, jeder Elternvertreter bekommt am Anfang des Schuljahres normalerweise die "Eltern- Info für gewählte Elternvertreter/innen" vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Dort sind Ausschnitte vom Schulgesetz abgedruckt und praktische Tips zu verschiedenen Themen.
Unter anderem über die Elternbeiratswahl.
Ich zitiere: Wahl der Klassenelternvertreter/innen:
Wahl und Wählbarkeit sind in Teil 3 der Elternbeiratsverordnung geregelt.
In der Regel sind nur Eltern, die das Sorgerecht haben, beim Elternabend wahlberechtigt. Dies ist wichtig zu wissen, wenn die Eltern geschieden sind.
Gewählt wird in offener Abstimmung durch Handzeichen. Wenn aber auch nur ein Elternteil dies beantragt, muß die Wahl geheim erfolgen(§20). Jeder der anwesenden Mütter und Väter hat je eine Stimme - gleichgültig, wie viele Kinder die Klasse besuchen. Nicht anwesende Eltern können Ihr Stimmrecht nicht übertragen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erreicht, es genügt also die einfache Merheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los; dies kann der Elternbeirat durch die Wahlordnung auch anders regeln. Niemand kann Elternvertreter/in in mehr als einer Klasse derselben Schule sein.
Ich hoffe dies konnte alle Unklarheiten beseitigen. Wenn jedoch noch Fragen sind dann fragt.
Viele Liebe Grüße und viel Erfolg in der Schule

 
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