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Geschrieben von Junikind am 10.05.2012, 22:03 Uhr

Aufsichtspflicht

Hallo!

Vielleicht kennt sich hier jemand aus.
Wie ist das mit der Aufsichtspflicht, wenn Freunde von den Kindern bei uns sind?
Die Kinder sind alt genug und sie kommen und gehen, wann sie wollen.
(zwischen 8 und12)
Aber wer ist verantwortlich, wenn z.B. im Trampolin was passiert.
Macht es einen Unterschied, ob es mit den Eltern ausgemacht ist, oder ob die Freunde einfach so auftauchen?
Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?

Danke!
LG Junikind

 
10 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Thymian am 11.05.2012, 5:33 Uhr

Ich bin keine Anwältin o.ä., aber ich finde es logisch, dass ich verantwortlich bin für das, was in meinem Haus und auf meinem Grundstück passiert. Darum bin ich auch nicht sehr offen für Kinder, die einfach vorbei kommen und bei uns spielen wollen. Ich schicke die Kinder dann meistens raus - und meine gleich mit.

8 - 12-jährige muss man nicht mehr so eng beaufsichtigen wie 2-jährige, aber ich denke, die Aufsichtspflicht über die Kinder, die sich im Haus und auf dem Grundstück aufhalten, hat man trotzdem.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Ebba am 11.05.2012, 8:15 Uhr

Zur Aufsichtpflicht für Besuchskinder findet man relativ wenig belastbare Informationden im www., was ja schon mal dafür spricht, dass diese Frage in der Praxis keine wirkliche Relevanz hat :-). Ich habe mir darüber auch nie ernsthaft Gedanken gemacht, denn natürlich achte ich auf Besuchskinder genauso wie auf meines, will ich doch nicht, dass ihnen etwas passiert.

Ich sehe das so. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern und kann auf andere übertragen werden. Eine Übertragung setzt aber immer voraus, dass es auch jmd. gibt, der sie offenkundig übernimmt. Lade ich also Kinder zu mir ein, dann signalisiere ich IMHO, dass ich bereit bin die Aufsicht zu übernehmen, schicken die Eltern die Kinder dann vorbei, dann ist darin wohl auch eine Übertragung zu sehen. Stromern Kinder herum und landen bei einem Freund, dann kann man wohl kaum von einer Überrtragung und Übernahme der Aufsichtspflicht ausgehen. Da müssen ja erstmal die Eltern der Kinder diese instruieren, was sie dürfen, zB eben auch Freunde besuchen u. welche Regeln einzuhalten sind um ihrer ureigenen Aufsichtspflicht zu genügen.

Abgesehen davon, wenn Kinder zu Besuch sind, dann beaufsichtig man die doch zwangsläufig genau so wie das eigene Kind u. genügt damit ja meist ggü dem eigenen Kind und damit auch ggü den anderen Kindern seiner Aufsichtspflicht. Die ist ja keinesfalls anderen Kindern ggü gesteigert. Was soll also sein? Außerdem, wenn ich die Aufsichtpflicht verletze zahlt idR die private Haftpflichversicherung den Schaden. In Ausnahmefällen können natürlich auch strafrechtliche Konsequenzen auf einen zukommen, aber davon habe ich im privaten Bereich noch nie konkret etwas gehört.

Was ich immer habe ist die Verkehrssicherungspflicht. D.h., wenn ich, egal wen, auf meinem Trampolin hüpfen lasse, dann muss das auch in Ordnung sein. Verletzt sich jmd., zB weil das verrostete Bein abbricht, dann hafte ich wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Murmeltiermama am 11.05.2012, 8:39 Uhr

Ebba hat es schon ziemlich gut beschrieben. Kann ich als Anwältin genau so bestätigen.

Problematisch sind eigentlich nur die Gegebenheiten auf dem Grundstück (Gartenteich, Trampolin, irgendwelche Baustellen etc.). Aber auch da reicht es, wenn diese Dinge normal gesichert sind und die Kinder "belehrt". Bei Vierjährigen sollte man dann schon immer dabei sein, bei 12-Jährigen reicht auch ein einmaliger Hinweis aus, wie z.B. auf dem Trampolin zu springen ist (nur alleine etc.).

Ansonsten sind die Anforderungen an die Aufsichtspflicht sowieso immer total individuell. 10-Jährige, die alle schon gut schwimmen können, kann man auch mal allein ein paar Minuten am schultertiefen Pool lassen. Weiß ich aber, dass eines der Kinder Nichtschwimmer ist, dann ist der Pool (ohne Aufsicht) tabu.

Was das Trampolin angeht, kann man späteren Problemen vorbeugen, wenn man die Eltern vorher kurz fragt, ob die Kinder springen dürfen. Am besten im Beisein von mehreren Personen und Kindern.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Heidschnucke am 11.05.2012, 8:56 Uhr

mein Haus, mein Trampolin, meine Aufsichtspflicht.
Wenn Kinder hier sind behandele ich sie wie meine eigenen, bewirte, klebe Pflaster und kümmere mich, wenn was ist. Natürlich stehe ich nicht dabei wie bei meinem 3jährigen wenn er Besuch hat, aber verantwortlich fühle ich mich auch bei den Großen.

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Dein Haus, deine Aufsichtspflicht

Antwort von Grundlagentrottel am 11.05.2012, 11:38 Uhr

Als Hausbesitzer hat man ja nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. dazu gehört z.B., Unbefugte vom Anwesen fernzuhalten bzw. sie vom Ausüben groben Unfugs abzuhalten, sofern das in deiner Macht steht - oder im Fall von fremden Kindern eben auch die Gefälligkeitsaufsicht zu übernehmen.

Wenn du das nicht willst, musst du eben ein Hausverbot erteilen. Fertig.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Christine70 am 11.05.2012, 13:37 Uhr

die aufsichtspflicht liegt bei dir.

stell dir vor, ein kleinkind fällt in deinen gartenteich. dann haftest du auch.
genauso ist es, wenn im trampolin etwas passiert.

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Wie jetzt?

Antwort von Charlie+Lola am 12.05.2012, 7:46 Uhr

"sie kommen und gehen, wann sie wollen"

Dann sprich dich mit ihnen ab.......bei mir geht keiner und kommt keiner wie er will.
Kinder sind zwischen 6-7...........und jetzt fängt das so langsam an das man sich auf der STraße trifft und kurz rein kommt.

Aber entweder schicke ich das Kind raus der mama bescheid zu sagen, oder ich rufe kurz an und sage bescheid. Und dann ist es auch meine Verantwortung.

Mit 12 würde ich glaube ich kurz und knapp erklären das es kein kurz rein und wieder raus und ewiges Hin und her gibt.

Das ist dein grundstück, du bist dafür verantwortlich...........wie kommen die denn rein?

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Mhmm...bei uns kommen und gehen die auch...

Antwort von Ninaaa am 12.05.2012, 10:33 Uhr

...die kids lassen sie dann rein oder sie kommen durch den Garten bzw. die Terassentür....wir leben in einer Spielstraße.....

LG, Nina

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von rebi am 12.05.2012, 10:39 Uhr

wen bei uns Kinder in den Pool wollten sagte ich immer mehr als 2 Gäste dürfen nicht kommen, wenn dann der kleine Bruder des Nachbars beleidigt war sagte ich Ihm , das ich die Aufsicht habe sobald er da im Pool ist, und nicht
seine 11 Jährige Schwester, ich baer zur Zeit keine Zeit habe im Garten zu sitzen, und meine Tochter nicht mehr als 2 Gastkinder im Pool haben darf, das Risiko ist mir einfach zu groß.. wenn ich unten bin und auch im Garten,
dürfen auch shcon mal 4 Kinder da sein, bis ich wieder kochen muss oder so..
rebi

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Christine70 am 17.05.2012, 14:12 Uhr

meine nachbarn haben ihr trampolin jetzt abgeschossen. also das netz unten mit einem vorhngeschloß versehen.
wenn jetzt noch einer unbefugt da reingeht, dann kriegen die eltern ärger.

ich finde auch nicht ok, wenn kinder einfach so in fremde gärten gehen. geht was kaputt, wars am ende keiner.

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