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Geschrieben von schnecke71 am 13.02.2006, 18:42 Uhr

Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen

In Ö ist das rechtlich nicht gedeckt!

Wenn überhaupt (ich finde das ja eine sehr veraltete Erziehungsmethode), würde ich das nur nach Absprache erlauben. Zb Anruf am Mi, dass die Sachen nicht gemacht sind und das Kind am Fr länger bleiben muss....aber rechtlich nicht korrekt!!!

Soll sie doch den Kindern die Sachen mitgeben - denn nichterbrachte Leistungen müssen nachgemacht werden...aber eben zu Hause!

 
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