Geschrieben von schnecke71 am 13.02.2006, 18:42 Uhr |
Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen
In Ö ist das rechtlich nicht gedeckt!
Wenn überhaupt (ich finde das ja eine sehr veraltete Erziehungsmethode), würde ich das nur nach Absprache erlauben. Zb Anruf am Mi, dass die Sachen nicht gemacht sind und das Kind am Fr länger bleiben muss....aber rechtlich nicht korrekt!!!
Soll sie doch den Kindern die Sachen mitgeben - denn nichterbrachte Leistungen müssen nachgemacht werden...aber eben zu Hause!
- Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - Rio 13.02.06, 13:49
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - Biggi+Jungs 13.02.06, 15:53
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - jokasilemi 13.02.06, 16:10
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - KatjaR 13.02.06, 18:13
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - schnecke71 13.02.06, 18:42
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - dhana 13.02.06, 19:07
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - schnecke71 13.02.06, 18:42
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - KatjaR 13.02.06, 18:13
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - jokasilemi 13.02.06, 16:10
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - Biggi+Jungs 13.02.06, 15:53
Mc Neill Ranzen: welche Unterschiede???
Arbeitsanforderungen an Drittklässler
Danke Hase67
Heute Elterngespräch wegen weiterf. Schule
Mein Sohn vergisst alles
Die Lehrerin ist eine ...
Digitalcamera für Kinder
Fehler im Zeugnis - wer sagt's dem Kind ?
Schulwechsel ziemlich ratlos Hiiilfe