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Geschrieben von SimoneB am 29.01.2008, 17:44 Uhr

Anwesenheit aber keine Teilnahme Sportunterricht?

Hallo, mich würde interessieren wie das ist, wenn ein Kind aus Krankheitsgründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann aber vom Prinzip in die Schule gehen kann. Also z.B. bei gebrochenem Bein oder so. Muss das Kind dann währende der Sportzeit anwesend sein oder kann es auch zuhause bleiben. Bei uns ist am Sporttag erst Morgenkreis, dann bis zum Mittag Sport (also den ganzen Vormittag lang) und dann beginnt die Schule wieder mit dem Mittagessen und Nachmittagsunterricht. Darf (wegen Schulpflicht) das Kind dann erst zum Mittagessen kommen oder muss es beim Sport zusehen oder eben solange am Vormittag der Paralellklasse teilnehmen? Wie ist das bei euch geregelt.
Danke und Grüße von Simone

 
10 Antworten:

Frag in eurer Schule doch einfach nach

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 29.01.2008, 17:46 Uhr

ich wuerde mein Kind nicht stdlang in die Halle setzen mit einem gebrochen Arm oder Bein. Eine Doppelstd ist kein Thema, aber nicht einen ganzen Vormittag. Das ist viel zu unbequem mit Gips.

LG

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Re: Frag in eurer Schule doch einfach nach

Antwort von SimoneB am 29.01.2008, 17:50 Uhr

Hallo, danke für deine rasche Antwort. Ich werde auch dort nachfragen (als Elternbeirätin wurde das Thema an mich herangetragen), wollte allerdings vorab gerne Infos, wie das sonst so gehandhabt wird. Mir geht es da mehr um das Thema Schulpflicht. Und wenn ein Kind ansonsten alles machen kann, warum sollte es dann nicht in der Halle anwesend sein?
Simone

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Bei uns sind die Kinder dann

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 29.01.2008, 17:55 Uhr

auch in der Halle oder eben in einer anderen Klasse (keine Ahung, ehrlich gesagt, den Fall hatten wir noch nicht).

Mir geht es darum, dass es kaum Schulen gibt, bei denen den GANZEN Vormittag Turnen ist. 1,5 Std in der Halle auf einer unbequemen Bank mit schwerem Gips sind ok. Aber nicht 5 Schulstunden, das finde ich schon arg!!!

Also entweder kommt das Kind erst mittag oder geht in der Zeit in eine andere Klasse.

LG

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Re: Bei uns sind die Kinder dann

Antwort von SimoneB am 29.01.2008, 18:03 Uhr

Hallo nochmal, die Kinder machen auch nicht den ganzen Vormittag Sport - allerdings nimmt das Thema bedingt durch Wegezeit bzw. Fahrzeit - soviel Zeit in Anspruch. Effektiv Sport sind auch nicht mehr als 2 Schulstunden.
Simone
Ich kann ja verstehen, dass ein Kind mit gebrochenem Bein dann den WEg nicht migehen sollte. WEnn es aber aus anderen Gründen vom Sport befreit ist (Arm verknackst) oder so, wie sieht es dann aus?

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Bei uns müssen die Kinder normal nicht da sein

Antwort von like am 29.01.2008, 18:11 Uhr

Es hat aber auch schon Fälle bei uns gegeben, wo der Lehrer z.B. darauf bestand, dass leicht erkältete Kinder mit zum Schwimmen gingen und dann halt zuschauten - das aber nur dann, wenn der Lehrer den Eindruck hatte, dass die Erkältung vorgeschoben wird, weil das Kind nicht schwimmen mag. Geht ein Kind offensichtlich gern ins Schwimmen oder in Sport, muss es nicht daneben sitzen - wäre ja dann noch mehr Strafe, auch noch zugucken zu müssen!
Aber das liegt im Ermessen des Lehrers / Rektors und du solltest fragen.

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Re: Bei uns ist Anwesenheitspflicht!

Antwort von Bonnie am 29.01.2008, 18:49 Uhr

Hallo,

wir hatten gestern das Beispiel: Meine Tochter ist ziemlich erkältet, so dass wir nicht wollten, dass sie am Schwimmunterricht teilnimmt. Dieser ist in den letzten zwei Stunden. Sie hätte ja nun theoretisch nach Hause gehen können. Dies ist bei uns aber nicht erlaubt. Kinder, die am Schwimmen oder Sport nicht teilnehmen können, werden in dieser Zeit in einer anderen Klasse untergebracht - auch in der ersten oder letzten Stunde!
Frag also auf jeden Fall nach, wie dies bei Euch geregelt ist.

Grüßle,

Bonnie

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unsere dürfen dann zu hause bleiben

Antwort von two_kids am 29.01.2008, 19:43 Uhr

mein sohn hatte sich vor ein paar monaten den arm gebrochen. sport haben sie immer donnerstag in den ersten beiden stunden. als er den gipsarm hatte, durfte er donnerstags ausschlafen, solange er die sportbefreiung vom krankenhaus hatte. er ist in dieser zeit erst zur dritten stunde in die schule gegangen.

lg two_kids

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Re: unsere dürfen dann zu hause bleiben

Antwort von Margi am 29.01.2008, 21:05 Uhr

Unsere Tochter ist komplett vom Schulschwimmen befreit. In der ersten Klasse war es so, dass sie in der Zeit immer am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen musste - jetzt in der zweiten Klasse (in einer anderen Schule) kann sie nach Hause gehen, wenn die anderen ins Schwimmbad gehen. Das handhabt wohl jede Schule nach eigenem Gutdünken.

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Re: Bei uns müssen die da sein

Antwort von Potter am 30.01.2008, 11:24 Uhr

Bei uns ist Anwesenheitspflicht. Bei Turnfesten usw. können die Kranken ja auch gut anfeuern und sonst helfen sie (wenn es eben "nur" Hand verstaucht oder Ähnliches ist) sogar beim Aufbau. Auch können die bei Spielen beim Sportfest auch ein wenig gucken, ob die andere die Regeln befolgen.
Finde ich in Ordnung so.

LG,
Potter

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Re: Anwesenheit aber keine Teilnahme Sportunterricht?

Antwort von sonnenschein 110 am 30.01.2008, 17:59 Uhr

bei uns bleibt das Kind daheim, wenn es keinen Sport mitmacht. Da ich berufstätig bin und ihn nicht eher abholen kann, muss er entweder in eine andere Klasse, oder ist bei der Direktorin unter Aufsicht oder im Hort.

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