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Geschrieben von lucalino am 05.09.2006, 11:10 Uhr

Antrag wg. Einschulung im anderen Einzugsgebiet?

Hallöchen,

wir wollen unseren Sohn gerne an einer anderen Schule einschulen als das Schulamt und der Bezirk vorschreibt und haben dafür einen Antrag bei der zuständigen Schule gestellt. Wir wohnen an der Bezirksgrenze und un sere zuständige Schule liegt mitten im sozialen Brennpunkt hier.
Natürlich haben wir damit unseren Antrag nicht begründet sondern mit der unserer "Vollzeit-Berufstätigkeit" und einer angeblichen Tagesmutter im Bezirk der Wunschschule.
Tja und weil der Antrag nun vor 2 Monaten stattfand, haben wir heute mal bei der zuständigen Schule angerufen und erfahren, dass Der Rektor bis Fristablauf 15.Oktober warten will mit seiner Entscheidung und es sehr wahrscheinlcih danach aussieht, das er unserem Antrag nicht zustimmt.
Was können wir da machen??? Nächstes JAhr fallen die Bezirke nur dieses Jahr hängen wir an der Entscheidung des Rektors???
Was haben wir sonst für Möglchkeiten?
LG Lucalino

 
4 Antworten:

Re: Antrag wg. Einschulung im anderen Einzugsgebiet?

Antwort von manrique am 05.09.2006, 13:10 Uhr

Hallo,
bei uns ist die Sache ähnlich.
Meine Tochter wurde auf unseren Wunsch voriges Jahr nicht in der eigentlichen Einzugsgebiet-Schule , sondern in einer kleineren Dorf-Schule eingeschult.
Das hat relativ problemlos geklappt, da es 2 Klassen gab.

Ab diesem Jahr gibt es aber nur noch eine 1. Klasse und mir wurde gesagt, dass jetzt keine Kinder aus anderen Einzugsgebieten genommen wurden.


Nächstes Jahr soll meine nächste Tochter auch an eben dieser Schule eingeschult werden.
Sie geht schon in den zugehörigen Kindergarten im Dorf und ihre Schwester besucht ja auch diese Schule.
Aber wir wohnen ja nicht im Einzugsgebiet.

Diese Jahr wurden alle Anträge von Eltern abgelehnt, die nicht im Einzugsgebiet wohnen.
Wir haben jetzt schon grosse Panik und haben schon mit dem zuständigen Schulamt telefoniert.
Die meinen: abwarten bis Januar, Antrag stellen, aber wenn die Klasse voll ist , gibt es keine Chance...WUUUAAAHHH.....

Mir hatte die Direktorin gesagt, dass wenn ein Geschwisterkind an der Schule ist , man mit rechtlichen Mitteln beim Schulamt eine Zustimmung erzwingen könne.

Alles andere wäre eine Katastrophe, denn die andere Schule hat einen üblen Ruf und ich bringe und hole meine Töchter jeden Tag mit dem Auto- was dann natürlich nicht mehr klappt.

Soll dein Sohn dieses Jahr eingeschult werden?
( bei uns ist schon die 3. Schulwoche am laufen)
Und hat die Schule eine Mitentscheindungsgewalt?
Das ist bei uns leider nicht.
Ich bin nämlich sehr engagiert in der Schule und im Elternbeirat und hätte dadurch gute Karten- aber bei uns entscheidet allein das Schulamt.

Was macht Ihr, wenn es nicht klappt?
Und wieso fallen bei Euch im nächsten Jahr die Schulbezirke?
Wo wohnt Ihr denn?
Bei uns wird verbissen an den Bezirken festgeklammert.
Unsere Bezirksgrenze läuft auch 100 m Luftlinie an unserem Haus vorbei- es ist eine Farce!!!!

Ich drücke Euch jedenfalls fest die Daumen!
Liebe Grüsse, Anke

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Re: Antrag wg. Einschulung im anderen Einzugsgebiet?

Antwort von LeeAnn am 05.09.2006, 19:19 Uhr

Auch ich drücke Euch die Daumen. Unser Sohn geht auch in einen anderen Schulbezirk. Der Direktor der abgebenden schule mu´ßte zustimmen und wir haben es durch eine Tagesmutter auch genehmigt bekommen.
Viele Grüße,
Leeann
(PS: Allerdings mußte ich meine Imatrikulationsbescheinigung vorlegen )

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Wir leben in NRW

Antwort von lucalino am 05.09.2006, 20:50 Uhr

Hallöchen,
wir wohnen im Ruhrgebiet in einem sehr gutem Stadtteil oberhalb mit Blick ins Ruhrtal! Im Stadtteil unten gibt es viele Ausländer und sozial Schwache Menschen, die Brennpunktschule liegt auf halber Höhe und wir sind genau in der Mitte Zweier Schulen, doch leider nicht im Bezirk der anderen!!!
Wir haben heute die Rektorin der Wunsch-Schule angerufen und sie sagte er müsse zustimmen bei Vollzeitiger Beruftstätigkeit und Tagesmutter im anderen Stadtteil! Außerdem spart die Stadt Kosten wg. Ganztagsbetreuung, da wir mit Tagesmutter selber organisiert sind. Tja nun werden wir morgen am Telefon etwas forscher sein, denn die Wunsch-Schule findet es auch frech sooo lange zu warten, sie wollen auch ihre Schülerzahlen für das nächste Jahr wissen. Mal gucken was morgen passiert.
Klar die Endentscheidung trifft das Schulamt, aber wir wissen aus Erfahrungen anderer Eltern, das das Amt den Rektoren grundsätzlich nicht quer kommt.
LG Lucalino

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Re: Antrag wg. Einschulung im anderen Einzugsgebiet?

Antwort von pinga am 06.09.2006, 21:06 Uhr

Hallo!

Es gibt 2 Gründe, die nicht abgelehnt werden können, zumindest ist das hier in Niedersachsen so. Dazu gehört, wenn die Betreuungsperson in der Nähe der Wunschschule wohnt. Ich wäre da auch ruhig etwas forscher und würde mich notfalls auch an die zuständige Behörde wenden, denn eigentlich kann der Rektor das nicht ablehnen. Unser Sohn geht auch auf eine andere Schule und auch ich musste mich letztes Jahr erst mit der Rektorin der zuständigen Schule anlegen, die persönlich beleidigt war, dass ich mein Kind nicht auf ihre ach so tolle Schule schicken wollte. Lass Dich nicht einschüchtern!!

Liebe Grüße und viel Erfolg
pinga

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