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Geschrieben von Kristina.1022 am 02.10.2022, 12:15 Uhr

Anmeldung zur Einschulung

Guten Tag alle zusammen :)

Ich bin ganz neu auf dieser Seite und hoffe sehr das mir jemand weiterhelfen kann.
Meine Tochter wird nächstes Jahr eingeschult und die Tage haben wir ein Schreiben unserer Grundschule bekommen, mit einem Anmeldeformular.

Ich bin ein wenig erstaunt, im Anmeldeformular möchte die Schule wissen ob man therapeutische Maßnahmen wie Ergotherapie, Logopädie usw bekommt und dazu dann auch die ärztlichen und therapeutischen Befunde haben.
Dann ob das Kind integrativ im Kindergarten betreut wird und auch sämtliche Befunde.

Meine Tochter ist ein Integrationskind im Kindergarten, aber da ging es nur darum das sie Probleme hatte in Gruppen mit vielen Kindern und mit ihren Emotionen richtig umzugehen. (Das war am Anfang der Kindergarten Zeit.) Mittlerweile gibt es da keine Probleme mehr und meine Tochter hat sich super integriert. Mir wurde beim beantragen des I-Status vom Kindergarten versichert das davon später keiner etwas erfährt, auch die Schule nicht.
Es wurde von der Amtsärztin auch nur anhand der Berichte vom Kindergarten und unserer Zustimmung bewilligt. Die Ärztin hat uns auch gesagt, dass sie keine Auffälligkeiten bei unserer Tochter findet, aber sie kann über den Kindergarten nicht beurteilen. Die Bewilligung ist übrigens bis zum Ende der Kindergartenzeit.

Was ich jetzt eigentlich wissen möchte, muss ich das ganze überhaupt der Grundschule mitteilen? Ich finde nicht das es die Schule etwas angeht, vorallem steht im nächsten Jahr noch die Schuluntersuchung beim Gesundheitsamt bevor.

Einen schönen Sonntag

 
8 Antworten:

Re: Anmeldung zur Einschulung

Antwort von SunnyGirl!75 am 02.10.2022, 16:10 Uhr

Nein brauchst du nicht, nur wenn du es möchtest. Darum fragen sie ja!
Meine Tochter war auch I-Kind... ist aber mittlerweile schon in der 3. Klasse.

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Re: Anmeldung zur Einschulung

Antwort von Pamo am 02.10.2022, 17:15 Uhr

Nein, du musst nichts mitteilen und das darf auch kein anderer sofern du keine Schweigepflichtsbindung unterschreibst bzw. eine bereits unterschriebene zurück nimmst.

Die Eltern entscheiden diese Dinge alleine.

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Re: Anmeldung zur Einschulung

Antwort von Kristina.1022 am 02.10.2022, 17:28 Uhr

Super, danke für deine Antwort.

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Re: Anmeldung zur Einschulung

Antwort von Kristina.1022 am 02.10.2022, 17:31 Uhr

Super dann weiß ich jetzt bescheid, vielen Dank für deine Antwort.

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Re: Anmeldung zur Einschulung

Antwort von Ani123 am 04.10.2022, 18:35 Uhr

Welche Sorge haben Sie wenn die Schule davon weiß?

Es kann Vorteile haben. Evtl. aufgrund dessen kleinere Klassengröße um es ihrer Tochter leichter zu machen. Und das aufgrund dds vorangegangenen I-Status und nicht wegen einem in der Schule.

Vermutlich haben sie auch noch den Bescheid und Daten warum ihre Tochter den I-Status bekommen hat. Das scheint sozial-emotionale Gründe gehabt zu haben.
Toll, dass sie direkt den Platz bis Kindergartenende bekommen hat. Das ist nicht die Regel. Oft gibt es den I-Status nur für ein Jahr und wird dann jährlich verlängert.

Ich vertrete die Meinung Offenheit. Es ist zum Wohl ihrer Tochter.

Die Amtsärztin erfährt sowieso davon, weil die Kita das in ihrem Bericht erwähnen werden. Ausnahme: Sie verweigern, dass die Kita Auskunft geben darf. Sowas führt oft dazu, dass angenommen wird, dass man was verschweigt. Das ist in ihrem Fall auch so. Daher lieber offen sein.

Lehrer haben Schweigepflicht und dürfen keinem anderen was erzählen. Vertrauen Sie darauf, dass die sich daran halten. Die werden nichts erzählen, weil die wissen, dass das strafbar ist.

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Re: Anmeldung zur Einschulung

Antwort von Betty02 am 04.10.2022, 21:24 Uhr

Es ist Entscheidung der Eltern, welche Informationen man weitergehen möchte. Und dies ist auch nicht ohne Grund so geregelt. Es gibt nämlich durchaus Gründe, warum Eltern mit zuviel Offenheit gegenüber Institutionen vorsichtig sein sollten, gerade was Schulen und Kitas betrifft, erst recht, wenn die dein Kind und dich noch gar nicht kennen. Schubladendenken ist verbreiteter als man manchmal denkt. Leider. Und da ja auch keine Auffälligkeiten am Ende der Kitazeit mehr festgestellt wurden, gibt es erst recht keinen Grund der Schule was aus der Vergangenheit zu berichten, was vielleicht längst Geschichte ist und sich in Luft aufgelöst hat. Sollen die doch denken das da jemand was verschweigen will. Sollte irgendwer aus der Schule Eltern drauf ansprechen, kann man seine Entscheidung ja demjenigen begründen und gut ist.

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Re: Anmeldung zur Einschulung

Antwort von IngeA am 05.10.2022, 8:21 Uhr

Die Amtsärztin entscheidet über "schulfähig", "nicht schulfähig" oder "bedingt schulfähig".
Das ist die Info die an die Schule weiter gegeben wird.
Sie gibt den Eltern u. U. Informationen zur weiteren Förderung des Kindes, an die Schule wird das aber nur in Absprache mit den Eltern weiter gegeben.

Wenn es zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Anhalt dafür gibt, dass das Kind besondere Unterstützung in der Schule braucht, würde ih auch nichts weiter geben, damit das Kind die Chance bekommt unvoreingenommen eingeschult und von der Lehrkraft beurteilt zu werden.
Nach eigener Erfahrung:
Wer einmal in der Schublade "schwieriges Kind" drin ist, kommt da nur ganz schwer wieder raus, auch wenn in der Schule gar keine Probleme gibt.

LG Inge

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Re: Anmeldung zur Einschulung

Antwort von LunaLinchen am 05.10.2022, 22:11 Uhr

Hallo,

du kannst selbst entscheiden, wie schon erwähnt wurde.
In der Schule wird das abgefragt, weil dann Hilfen schneller umgesetzt werden können, wenn es nötig sein sollte. Sonst kann solch ein Prozess seine Zeit dauern. Es kann zum Beispiel eine Unterstützungsmaßnahme voll belegt sein und es ist schwierig ein zusätzliches Kind unterzubringen, wenn später erkannt wird, dass Bedarf da ist.
Wenn also keine zusätzliche Unterstützung nötig ist, braucht die Schule diese Information nicht.

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