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Geschrieben von tinai am 28.09.2006, 9:41 Uhr

Anmeldung Freie Schule.. Schulamt etc- wie läuft d

Da meint sie wohl was anderes.

Wenn man in Ba-Wü ein Kind in einer freien Schule (nicht staatlich) anmeldet, dann ist das kein Problem.

Die ganzen Untersuchungen und Tauglichkeitsfeststellung macht die Grundschule, der man zugewiesen ist.

Wenn man sein Kind dann in einer privaten Schule anmeldet (dazu gehören auch die Waldorfschule oder eben die Freien Schulen), schickt die private Schule in der Regel direkt einen Brief an die abgebende Grundschule, damit die Schulpflich nachvollziehbar erfüllt ist.

Der Wechsel von einer staatlichen Grundschule zu einer anderen staatlichen Grundschule ist allerdings schwierig, das ist richtig.

Vielleicht hat Eure Grundshcule Angst um die Schülerzahlen und will euch ein bisschen bangemachen?

Wir sind auch ziemlich angepflaumt worden als wir der staatlichen Grundschule mitteilten, dass unser Sohn auf eine private gehen wird.

Gruß Tina

 
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