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Geschrieben von line1 am 20.05.2008, 13:34 Uhr

allein Fahrrad fahren

Sagt mal, ist es erlaubt, dass mein Sohn (9 Jahre) allein mit dem Fahrrad durch die Stadt fährt. Er fährt allein zum Judo und ich möcht ihn jetzt auch zur Schule schicken. Dass ich für ihn hafte ist mir schon klar, aber viele sagen, er dürfte das allein noch nicht. Fahrradprüfung ist ja auch erst in der 4. Klasse.

 
12 Antworten:

Re: allein Fahrrad fahren

Antwort von max am 20.05.2008, 13:47 Uhr

also ich glaube nicht dass er darf. kinder dürfen eben erst nach bestandener fahrradprüfung allein im straßenverkehr teilnehmen. ob er allein am gehsteig fahren darf weiß ich aber nicht aber auf der straße ganz sicher nicht.

l gmax

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Re: allein Fahrrad fahren

Antwort von IngeA am 20.05.2008, 13:55 Uhr

Hallo,

doch, er darf. Wie du dein Kind zur Schule schickst liegt in deinem Verantwortungsbereich. Wenn er auf dem Rad und im Verkehr sicher ist spricht nichts dagegen. Aber bitte die Schultasche sicher auf dem Gepäckträger befestigen, sonst hat dein Sohnemann einen sehr ungünstigen Schwerpunkt.

LG Inge

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Bei uns ab 3. Klasse mit schriftlicher Genehmigung der Eltern

Antwort von Trini am 20.05.2008, 14:26 Uhr

Kinder mit besonders weitem Weg auch früher. Auf Extra-Antrag.
Trini

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Re: allein Fahrrad fahren

Antwort von sun1024 am 20.05.2008, 14:34 Uhr

Er darf mit dem Fahrrad fahren, wenn es ihm zuzutrauen ist.
Wenn nicht, ist es Verletzung der Aufsichtspflicht eurerseits.

"Zuzutrauen" heißt:
Kennt er die Verkehrsregeln?
Ist er erfahrener Radfahrer?

Ich zitiere http://www.ra-karlbrenner.de/eltern_haften_kinder.htm :

"Nach Meinung der Oldenburger Oberlandesrichter sei es inzwischen gesicherte Rechtsprechung, dass ein achtjähriges, fast neunjähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit in Verkehr bewährt habe, ohne Überwachung der aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann. Beispielsweise um zur Schule zu fahren oder sonst einen ihm bekannten Weg zurückzulegen.
(...)
Daran ändere auch die Neuregelung des § 828 Absatz 2 BGB nichts. Denn trotz dieser Vorschrift sei es erforderlich, dass Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren an eine eigenverantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr herangeführt werden müssten. Um dieses Ziel zu erreichen, gehöre auch, dass die Eltern ihr Kind alleine am Straßenverkehr teilnehmen lassen, ohne dass darin eine Aufsichtspflichtverletzung zu erblicken sei."


Soweit ich weiß, verbieten manche Schulen aber in der Schulordnung, dass Kinder vor der Fahrradprüfung mit dem Rad kommen? Weiß aber nicht, ob sowas rechtlich erlaubt ist.

LG sun

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Re: allein Fahrrad fahren

Antwort von Ebba am 20.05.2008, 14:37 Uhr

Zunächst einmal ist es alleine deine Entscheidung, ob und wann Dein Sohn allein mit dem Fahrrad fährt. Du musst beurteilen ob er das schon kann. Die Fahrradprüfung hat mit dem alleine fahren dürfen oder nicht nix zu tun. Allerdings geben viele Schulen (zu Unrecht IMHO) vor, dass es Kindern vor Ablegen der Fahrradprüfung verboten sei mit dem Rad zur Grundschule zu kommen. Manche gehen sogar so weit das gänzlich zu verbieten und dem Nachdruck zu verleihen in dem sie keinerlei Möglichkeit schaffen Räder abzustellen.
Mal abgesehen davon, dass es m.W. keine versicherungstechnischen Gründe für ein solches Verbot gibt finde ich es im Hinblick auf den Bewegungsmangel von Kindern auch gesellschaftlich ziemlich dumm Dinge wie Rad fahren einzuschränken. Besser wäre es IMHO Radwege zu schaffen und den Kindern zu ermöglichen auf dem Rad sicher in die Schule zu kommen.

Liebe Grüße
Ebba

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In Österreich nicht!!!

Antwort von masterclaudia32 am 20.05.2008, 16:11 Uhr

Bei uns in Österreich dürfen die Kinder erst ab der bestandenen Fahrradprüfung ab dem 10. Lebensjahr alleine fahren. Ansonsten ist es gesetzlich verboten!
In Deutschland weiß ich es nicht.
LG, Claudia

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Re: allein Fahrrad fahren

Antwort von RenateK am 20.05.2008, 16:45 Uhr

Hallo,
ja das darf er natürlich. Die Fahrradprüfung ist ja freiwillig und keineswegs etwa mit einem Führerschein zu vergleichen.
Viele Grüße, Renate

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Re: auch nach der Radfahrprüfung

Antwort von fille am 20.05.2008, 18:21 Uhr

ist an unserer Schule verboten, dass die Kinder allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren, es wurden versicherungstechnische Gründe angeführt.

Gruß
Katrin

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Re: auch nach der Radfahrprüfung

Antwort von Ebba am 20.05.2008, 19:44 Uhr

Es gibt, zumindest in D-land, keine versicherungstechnischen Probleme, wenn Kinder mit dem Rad zur Schule kommen, zumindest nicht, wenn man den nachfolgenden Links glauben darf:


/cit/
Haftungsfragen: Mit dem Fahrrad zur Schule - Das müssen Sie beachten

Fall 1: Auch Grundschüler dürfen mit dem Rad zur Schule kommen
(...)

Begründung:
Der Unfallschutz hängt nicht davon ab, welches Verkehrsmittel vom Kind benutzt wird - ob es per Fahrrad, Roller, Skateboard, Skier oder bei Hochwasser per Boot kommt, spielt für die gesetzliche Unfallversicherung keine Rolle. Alle Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Eine gesetzliche Pflicht für Kinder, im Straßenverkehr beim Fahrradfahren Helme zu tragen, gibt es nicht.
(...)
/cit/
aus: http://tinyurl.com/65qxwr

Zum Versicherungsschutz insbesondere auch:

http://www.adfc-bayern.de/dokumente/schulweg_rw_2005_6_radfahrverbot.pdf

/cit/
Alle Schüler sind während schul i scherVeranstal tungen sowie auf
dem Schulweg gesetzl i ch gegen Unf äl l e ver si cher t . Der Versicherungsschut z best eht auch dann, wenn sie ent gegen ei ner Empfehl ung der Schule mi t dem Rad zur Schule f ahren. Diese Auffassung wi r d in der El t er nz ei t s c hr i f t des Bayerischen Kul t us mi ni s t er i ums
bes t ät i gt ( Hef t 3 / 0 5 , Seite 19 unt er "Rat und Auskunf t " ) . Der Schulweg mi t dem Fahrrad steht danach unabhängi g vom Al t er unt er
dem Schutz der gesetzl i chen Unf all versicherung.
/cit/

http://www.adfc-bayern.de/schulweg.htm

www.dk-content.de/trekkingbike/ pdf-archiv/bauplan/0507_Sicher_zur_Schule.pdf

Im Zweifelsfalle würde ich mich zur Sicherheit noch mal an die gesetzliche Unfallversicherung wenden und nachfragen.

Liebe Grüße
Ebba

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Re: allein Fahrrad fahren

Antwort von glückskinder am 20.05.2008, 20:31 Uhr

Meiner ist seit der ersten Klasse allein gefahren. Die Schule wurde von uns schriftlich darüber informiert.

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Re: allein Fahrrad fahren

Antwort von Birgit 2 am 20.05.2008, 20:34 Uhr

Hallo,
meine Tochter (jetzt vierte Klasse) fährt auch schon lange mit dem Rad zur Schule. Ich habe damals die Lehrerin gefragt, weil hier auch solche Gerüchte kursierten, man dürfe erst ab der Fahrradprüfung. Aber die Lehrerin meinte, das liege ganz im Verantwortungsbereich der Eltern, die Schule dürfe nicht verbieten, sondern nur empfehlen. Versicherungstechnische Gründe gebe es nicht...

Gruß
Birgit

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Re: allein Fahrrad fahren

Antwort von line1 am 21.05.2008, 8:22 Uhr

Vielen Dank für Eure ausführlichen Informationen. Alle Verkehrsregeln kennt er natürlich nicht, aber wir haben einen Weg gewählt, welcher ausschlielich auf Fahrradwegen und über Fahrradampeln läuft. Sollte es bei ihm, in einer Situation mal Unklarheit geben steigt er ab und läuft eben. Ich denk, wir lassen ihn zur Schule fahren. Jeder Weg wird vorher etliche Male mit uns abgefahren. Er fährt keinen Weg allein, den er nicht kennt. Ich denk das ist okay so. Dank Euch

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