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Geschrieben von +emfut+ am 14.03.2008, 17:10 Uhr

Ähhh

Wenn ein Kind sich verletzt, gibt es drei Möglichkeiten:

1. Es ist nicht soooo schlimm und es reicht, wenn die Lehrerin ein Pflaster oder einen Eisbeutel drauftut. Dann ist eine zweite Aufsichtsperson überflüssig.

2. Es ist schlimm, aber kein absoluter Notfall. Dann würde die Lehrerin m.E. so oder so die Eltern anrufen wollen/müssen/sollen. Die Eltern können dann zum Notarzt fahren oder sonstwie entscheiden, was zu tun ist.

3. Es ist ein absoluter Notfall. Dann ist der Krankenwagen so oder so nicht nur gerechtfertigt, sondern nötig, denn ich würde keinesfalls wollen, daß die Lehrerin das Kind im Privatauto ins KKH fährt.

Oder was wäre denn der gedachte Fall, der mit zwei Aufsichtspersonen machbar, mit einer aber nicht machbar ist?
Ich kann mir einfach keinen Fall denken, der von einer Person nicht zu stemmen ist. Vielleicht bin ich auch nur fantasielos, aber mir fällt einfach nix ein.

Und in meinen Beispielen geht es eben auch um Gastkinder.
Ganz ehrlich: Würdest Du Dein Kind bei einer AE-Mutter übernachten lassen? Ja? Dann müßtest Du auch gegen die Lesenacht nichts haben.

Aber sonst laß Dein Kind doch zu Hause. Ich finde es halt schade, Fumi hat immer sooooo viel Spaß gehabt bei den Lesenächten und Temi fragt ständig, wann er denn die erste Lesenacht haben wird. Nur: Dann müßtest Du konsequenterweise auch darauf achten, daß Dein Kind nie woanders übernachtet, ohne daß zwei erwachsene Personen anwesend sind.

Gruß,
Elisabeth.

 
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