Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Toadie am 04.03.2018, 16:35 Uhr

Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Hallo zusammen,

ich habe für mich ein sehr brennendes Thema und möchte euch fragen ob ihr vielleicht stichfeste Ansätze habt, dass es noch klappt mit der Schule.
Ich habe es ziemlich ausführlich beschrieben, und hoffe dass alle Fragen im Vorfeld beantwortet sind.

Es geht um folgendes:
Wir wohnen in NRW (falls es wichtig ist) und genau an der Grenze von Gemeinde zu Gemeinde.

Unser Tochter (geb. mitte August 2008) wurde an der Wunschschule
(Privatschule in freier Trägerschaft) abgelehnt.

Es war überhaupt schwer eine Entscheidung zu treffen, sie ist sehr still, ziemlich sensibel, sehr in sich gekehrt, überlegt 20 Mal über etwas nach- bevor sie sich äußert, schriftlich gut. Sie ist schon all die Jahre so.
Wir haben schon zwei Kinder auf weiterführenden Schule, da war die Entscheidung sehr einfach.

Wir haben uns alle möglichen Schulen in Erreichbarkeit angesehen.

Bei der Sekundarschule hat sie sich sehr unwohl gefühlt (sie ist nur bei mir geblieben, ich musste immer mit) , laut, sehr groß und auch unübersichtlich.
Angebot finde ich dort Top, aber Ganztag (passt eigentlich nicht zu unserem Familienleben).

Realschule A Gemeinde 2 (nicht unsere Gemeinde) Aufnahme von nur
ca 50-54 Kindern
Anmeldung vom 2.2.18- 9.2.18

Realschule B Gemeinde 1 (fallen wir noch drunter)
Ist eine privat Schule Träger katholische Kirche mit Gymnasium
Aber nur 2 Klassen Realschule ca 56 Kinder.
Anmeldung 2.2.18 - 5.2.18
Unsere Große geht zu der Schule auf den Gym Zweig.
Sah hier die Chancen besser.

Gymnasium C Gemeinde 2 - zu der Schule geht unser anderes ältere Kind.
Anmeldung 19.2- 2.3.18

Zu diesem Gymnasium Gemeinde 2 wollte unsere Tochter, dies hat sie sehr früh und sehr deutlich gesagt. Und dies heißt verdammt viel, wer ein stilles und schüchternes Kind hat, kann es vielleicht nachvollziehen.

Problem:
sie hat aufgrund der mündlichen Mitarbeit eine Realschulempfehlung bekommen, dies war mir klar.
Und ich sage auch ganz ehrlich, ich muss sie nicht auf dem Gymnasium haben.
Es geht hier nicht ums Gymnasium SONDERN um die Schule in der Gemeinde 2, sie hat sich da sehr wohl gefühlt, war sehr offen, hat sich frei bewegt und mit den fremden Lehrern gesprochen.

Ich habe im Januar mit dem Schulleiter ein Gespräch geführt, ob eine Anmeldung überhaupt möglich ist mit der Realschulempfehlung.
Es wurden sich die Zeugnisse angesehen, es wurde mir erklärt, dass es vor kommen kann, dass sie 3 Jahre in der Erprobungsstufe bleibt, unteranderem auch weil sie jung ist.
Sie mussten mich darüber aufklären. Ende des Gesprächs war, die Noten sind gut, das Intresse was man aus den Zeugnissen lesen konnte ist da.
Ja, sie können ihre Tochter bei uns anmelden, wir werden sie aufnehemen und es mit ihr versuchen, wenn das Zeugnis so bleibt und nicht schlechter ist.

Ich habe mir trotzdem einen Anmeldetermin für die Realschule B Gemeinde 1 (Schule von unserer Großen) geholt für Montag 5.2.18.

Zeugnisse gab es am 2.2.18 Zeugnis war noch mal besser wie die anderen, sie wird von Halbjahr zu Halbjahr besser.

Ich war so hin und hergerissen, was ist richtig, was ist falsch. Was machen, wo anmelden... . Schriftlich ist sie besser wie ihre Freundin, die eine reine Gym Empfehlung hat.

Ihr inniger Wunsch war die Schule C.

Ich hatte bei Schule B wenig Hoffnung, die Veranstaltungen waren bei der Schule so überlaufen, wie noch nie.

Das ganze Wochenende hin und her überlegt.

Am 5.2.18 morgens bei der Wunschschule angerufen, ich habe gefragt ob es steht, wie beim Gespräch erzählt, dass ich unsere Tochter anmelden kann und sie genommen wird. Kurz noch über das Zeugnis gesprochen.
Antwort, wir haben das ja alles schon besprochen.
Ich, in Ordnung, ich wollte nur noch mal sicher gehen.

Nach dem Gespräch habe ich bei Schule B angerufen und meinen Anmeldetermin abgesagt.


Am 19.2.18 bin ich zur Schule C Wunschschule hin.
Angemeldet,
Schulleiter: wir haben das ja alles schon besprochen. Wie gesagt es kann sein, dass sie 3 Jahre die Erprobungsstufe macht statt 2 Jahre und dass sie vielleicht im
2. Halbjahr der Klasse 5 bei einer Deutsch AG für das mündliche mit macht, aber bis dahin ist ja noch etwas Zeit.
Einschulung wäre der 29.8 morgens in der Kirche, danach Begrüßung auf Schulhof, die Kinder gehen für 45 Minuten in ihre Klassen und für sie gibt es eine kurze Infoveranstaltung.
Brief mit weitern Terminen und Anmeldebestätigung bekommen sie per Post am 5.3/6.3.18.
Ich kann meiner Tochter (hier wurde der Name genannt) ausrichten, dass sie genommen ist.

Ich zu ihm, die Freude ist viel größer wenn sie die Post aufmacht und es selber liest.

Wir hatten danach über etwas anderes noch kurz gesprochen, danach bin ich nach Hause.


Freitag 2.3.18 kurz vor 15 Uhr erhielt ich den Anruf vom Schulleiter, dass er unsere Tochter (hier wurde der Name erwähnt) nicht aufnehmen kann, da es zu viele Anmeldungen sind und er die vier Zügigkeit nicht vom Träger genehmigt bekommen hat.

Ich zu ihm, sie sind ja nett, sie haben unserer Tochter den Platz zugesichert, es war NIE die Rede von einem Risiko, wir waren im Januar bei ihnen, ich habe am 5.2 noch mal angerufen, da hatten beide Realschulen noch Anmeldetermine. Hätten sie etwas von einem Risiko gesagt ich hätte mich NIE darauf verlassen.
Ich habe mich auf ihr Wort verlassen, sie haben nie erwähnt, dass noch etwas dazwischen kommen kann, nie wurde es erwähnt, egal welches Gespräch wir geführt haben.
Wie stellen sie sich das nun vor. In Gemeinde 1 sind die Anmeldefristen schon lange rum.
Und in Gemeinde 2 ist nur noch eine Schule von uns aus erreichbar, die wir so gar nicht kennen.


Schreiben haben wir noch nicht. Denke wird am Montag kommen. Nur das Telefonat.

Bei dem Gepräch im Januar war mein Mann mit, die anderen Gespräche habe ich alleine geführt.
Zeugen habe ich keine.

Hat jemand vielleicht gute Ansätze, dass ich unsere Tochter noch an dieser Schule unterbekomme.

Natürlich ist es mir bewusst, dass er Pflichen und Vorschriften hat, die er einhalten muss. Dann hätte er sich aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen dürfen.


Vielen Dank schon einmal im Vorfeld.

 
16 Antworten:

Re: Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Antwort von Ally79 am 04.03.2018, 16:51 Uhr

Ganz ehrlich. Wenn er vom Schulamt nur eine bestimmte Klassenzahl bewilligt bekommt (womit er wohl nicht gerechnet hatte) kann er nur eine bestimmte Anzahl an Schülern aufnehmen. Und da geht es dann tatsächlich nach Notenschnitten und Bildungsempfehlungen. Ich finde es auch gewagt von ihm euch einen Platz fest zuzusichern. Das ist normalerweise gar nicht möglich. Es gibt immer nur vorläufige Zusagen (eben für den Fall, dass das Schulamt anders plant als die Schule). Leider halte ich eure Chancen da für sehr gering wenn das Schulamt nicht eine weitere Klasse genehmigt. Allerdings kann man auf den anderen Schulen noch nachmelden denn ihr seid ja nicht die einzigen Eltern, die nicht die Wunschschulen bekommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Antwort von misses-cat am 04.03.2018, 16:56 Uhr

Wir sind auch aus NRW,
wenn ich ehrlich bin sehr ich eure Chancen als sehr gering.
Das Gymnasium hat mehr Anmeldungen als Plätze somit muss es als erstes die Kinder mit einer Gym Empfehlung nehmen, die hat eure Tochter nun Mal nicht.
Bei den restlichen Plätzen wird das los entschieden haben, das es ohne Frage Sau blöd vom Schulleiter war ist keine Frage.
LG und alles gute

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Antwort von Dream2014 am 04.03.2018, 17:47 Uhr

Da sie schon zwei Kinder haben wundert es mich, dass Sie so Naiv an die Sache rangegangen sind. Und die Chancen auf Widerspruch sehe ich bei 0.

Hier gibt es auch Schulen die ablehnen, die Privaten können das ja sowieso (war uns auch klar und daher wurde das alles mit Tochter auch durchgesprochen) und die staatlichen haben eine höchst Klassenstärke. Bedeutet hier aktuell das an einer Gesamtschule auch 12 Kinder abgelehnt wurden.
Allerdings kann man sich auch erst an einer anderen Schule anmelden wenn die Absage da ist.

Ich bezweifle das der Direktor fest zugesagt hat das Kind zu nehmen und wenn ja dann anscheinend unter dem Vertrauen das er mehr Klassen bilden kann. Dem ist halt nicht so und somit die Absage.
Wenn dann ausgesiebt werden muss dann geht es halt nach Kriterien wie Empfehlung, Geschwister usw.

Ist natürlich ärgerlich, aber wenn sich jeder auf die Wunschschule klagen kann dann haben die Gerichte aber viel vor.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Antwort von niccolleen am 04.03.2018, 17:51 Uhr

Puh, also das ist natuerlich eine bloede Sache.
Aber eine Privatschule kann sich ihre Schueler natuerlich aussuchen, egal wie und wann und warum.
Du haettest dir gleich etwas schriftlich geben lassen muessen. In solchen und aehnlichen Faellen schreibe ich hinten nach immer sofort eine Email, bedanke mich fuer das nette Gespraech, halte in kurzen Worten fest, was besprochen wurde und bitte um eine Bestaetigung. Dann hat man zumindest die Email. Aber auch so haette er seine Meinung aendern koennen.

Ich wuerde nochmal anrufen, appellieren, fragen, ob es eine Warteliste gibt. Nicht fragen, OB es noch einen Weg gibt, sondern fragen, AUF WELCHEM Weg man doch noch einen Platz fuer deine Tochter organisieren koennte. Heb nicht ihre Eigenschaften als negativ heraus ("ich weiss, sie ist so still, und so, aber..."), sondern wie zuverlaessig und angenehm sie ist, wie fleissig und wie gut sich ihr Zeugnis verbessert hat und wie gut sie mit ihrer angenehmen Art mit anderen Mitschuelerinnen und Lehrern auskommt, usw. Und lass dich nicht gleich abhaengen. Lass dir danach per Email gleich eine Bestaetigung schicken oder bitte auch gleich am Telefon, dir das per Email sofort zu bestaetigen. DAs mit den 3 Probejahren oder was das ist, wuerde ich erstmal mehr oder weniger ignorieren, denn hauptsache, Ihr habt den Fuss in der Tuer. Alles andere kann man nachher noch klaeren und organisieren.

Wenn alles nicht fruchtet, dann bleibt eh nur eine der anderen Schulen, irgendeine im Umkreis muss euch ja nehmen, das Kind ist ja shculpflichtig.

lg
niki

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Antwort von lubasha am 04.03.2018, 17:54 Uhr

Ich habe keinen Rat für dich
Meine große darf auch nicht in die Wunschschule, da diese schließt und keine Aihfnahme für Klasse 5 macht.
Die Alternative hat Nachmittag offen, aber keine Ferienbetreuung.
In ihrer Grundschule darf sie auch in den Ferienbetreung nicht bleiben, da sie keine Schulfremde Kinder aufnehmen.

Ich saß letzte Woche heulend bei der Arbeit.

Ich finde es bescheuert.

Lass dich drücken.

PS: hier gibt es Widerspruch, den man gegen die Ablehnung erheben darf. Ich drücke euch beide Daumen, dass dieser erfolgreich wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich möchte NICHT klagen !!!!

Antwort von Toadie am 04.03.2018, 17:59 Uhr

Ich suchte gute Argumente.

Und ich war bestimmt nicht naive.

Wir wohnen ziemlich ländlich und es ist jedes Mal ein Kampf um die Plätze.
Wir haben weder Gesamtschulen weder reine Realschulen (beide wurden geschlossen), nur noch die eine in der anderen Gemeinde und
die private Realschule, und da rein zu kommen ist verdammt schwer.

Deswegen die Gespräche mit der Wunschschule.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich möchte nicht klagen!

Antwort von Toadie am 04.03.2018, 18:10 Uhr

Einklagen werde ich den Platz nicht, glaube Anwälte verdienen damit ordentlich Geld.

Ich habe nichts schriftliches, ich würde es vor Gericht bei meinem Glück nicht gewinnen.

Ich suchte eher überzeugnede Argumente, die ich beim Schulleiter noch mal vorsprechen kann.


Natürlich ist sie schulpflichtig und wird im Sommer eine Schulplatz haben
- aber entweder an der Schule die überhaupt nicht in Frage kam

oder

- das andere Gymnasium in der anderen Gemeinde ( sind die einzigen staatlichen Schulen die noch aufnehmen müssen)

Aber ganz ehrlich, dann würde ihr Bruder oben an der Wunschschule aussteigen sie weiter runter zum Bahnhof und von da zur anderen Schule laufen.

Das schafft sie seelisch gar nicht.

Somit bleibt nur die Schule, die gar nicht in Frage kommt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich möchte nicht klagen!

Antwort von kati1976 am 04.03.2018, 18:47 Uhr

Auch wenn es jetzt blöd klingt,fange ans ein Kind zu stärken. Wenn es nicht anders geht muss sie eine.andere Schule besuchen.

Ich weiß wovon ich rede,meine 2.Tochter war auch sehr,sehr schüchtern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich möchte nicht klagen!

Antwort von niccolleen am 04.03.2018, 21:02 Uhr

Wie schon oben geschrieben, eine Privatschule kann sich ihre Schueler aussuchen. Als Argument, dass du arme jetzt keinen anderen Schulplatz bekommst, wird dem relativ egal sein. Ich wuerde, wie ich schon gesagt habe, ihm eher als Argumente vermitteln, dass er ein Glueck haette, sich deine Tochter an seine SChule zu holen. Stille, brave ,fleissige Schueler(innen), die mit allen gut auskommen, keine Probleme machen, bei den Lehrern beliebt sind, teamfaehig sind, gute Noten heimbringen, sind immer gern gesehen und man kauft nicht gern die Katze im Sack. Also ich wuerde es definitiv auf der Schiene probieren, ich glaube, da wirst du noch am weitesten bei ihm kommen!

lg
niki

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich möchte nicht klagen!

Antwort von kati1976 am 05.03.2018, 0:27 Uhr

Diese Argumente würden unsere Schulleiterin abschrecken. Die finden das so was unter gescheiten fällt.

Hier wird nach der Bewerbung und dem.Gespräch mit dem Kind entschieden.

Von unsere GS haben sich 12 Kinder an der Privatschule beworben,2 Kinder wurden.genommen. Diese beiden Kinder wurden genommen weil sich die.Kinder und.auch die Eltern ganz normal gegeben haben.

Ich weiß von den 10 anderen weil ich die kenne und sich nach der Ablehnung darüber ausgelassen haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Eine Möglichkeit

Antwort von cube am 05.03.2018, 9:55 Uhr

Rechtlich im Sinne von Klagen hättet ihr eh keine Chance. Es ist alles nur mündlich gelaufen, wobei der Rektor sich "unglücklich ausgedrückt hat" oä. Es gibt auch keine Fehler Seitens der Schule/Stadt bzgl. versäumter Fristen oder ähnliches. Also an alle, de hier von Klage reden: dafür gibt es keine sachliche Grundlage.

Daher gibt es nur eine Möglichkeit: Persönlichen Termin mit dem Rektor vereinbaren und ihm ein schlechtes Gewissen machen. Klar versteht ihr, daß wider Erwarten die zusätzliche Klasse nicht genehmigt wurde ;-) Aber: ihr habt euch auf die Verlässlichkeit seiner Aussage verlassen. Ihr habt euch darauf verlassen, daß die Aufnahme eurer Tochter gar nicht von der zusätzlichen Klasse abhängt - sonst hätten sie Herr Rektor, uns doch sicher nicht bereits eine Zusage erteilt? usw.

Ansonsten gibt es da einfach nichts. Der einzige Fehler, den er gemacht hat, war mündliche Aussage zu treffen, die er so nicht hätte machen dürfen, aber eben einfach mal passieren (so würde zumindest argumentiert werden, wenn ihr die harte Schiene fahren wollt).
Sorry :( Aber vielleicht nützt das Gespräch je etwas. Viel Glück!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich möchte nicht klagen!

Antwort von niccolleen am 05.03.2018, 13:40 Uhr

Die ist doch normal so! So habe ich zumindest den Text verstanden, und dass ihre Mutter sie aber unter ihrem Wert verkauft hat. Dabei sind doch stille, gescheite teamfaehige Kinder an Schulen sehr gern gesehen, das habe ich gemeint!
lg
niki

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich möchte nicht klagen!

Antwort von kati1976 am 05.03.2018, 14:14 Uhr

Hier würde das nicht klappen. Das hat was von betteln. Aber das sieht jeder anders und jede Schule auch.

Der Schulleiter hatte seine Gründe für diese Entscheidung und vielleicht passt das Kind ja dort nicht hin weil sie so extrem ruhig ist. Das weiß keiner.

Ich hätte mich nie auf etwas mündliches verlassen und den.anderen Termin abgesagt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Antwort von Gold-Locke am 06.03.2018, 17:43 Uhr

Hmm, das ist wirklich doof gelaufen. Allerdings ist es für deine Tochter sicher auch besser, wenn sie mit Realschulempfehlung nicht zum Gymnasium geht. Da kann die Schule an sich noch so toll sein und sie kann sich an dem einen Schnuppertag noch sowohl gefühtl haben - der Anspruch, der am Gymnasium auf sie zugekommen wäre, hätte sie aber im Unterrichtsalltag vielleicht doch schnell überfordert.
Hast du denn nun schon bei der Realschule B angerufen und mal nachgefragt, ob deine Tochter da einen Platz bekommen könnte ?

Liebe Grüße, Gold-Locke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Antwort von Toadie am 06.03.2018, 19:50 Uhr

Hallo,

ich habe beide Realschulen angerufen.
Wie erwartet, nehmen keine mehr auf.
Sind voll. Stehen bei beiden auf der Warteliste.
Es bleibt nur noch das städtische Gymnasium in der anderen Gemeinde.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ablehnung Wunschschule-möchte um Hilfe für stichfeste Ansätze fragen-Widerspruch

Antwort von Gold-Locke am 07.03.2018, 15:53 Uhr

Naja, mit einer Realschulempfehlung bleibt sicher nicht nur das städtische Gymnasium in der anderen Gemeinde. Es besteht immerhin Schulpflicht für deine Tochter. Das andere Gymnasium muss sie jedoch vermutlich mit Realschulempfehlung auch nicht nehmen, sondern es wird deiner Tochter im Zweifelsfall wohl eher eine Realschule oder Gesamtschule (oder gar Hauptschule) zugeteilt.
Ich würde mal im zuständigen Schulamt persönlich vorsprechen und euren speziellen Fall schildern.

Liebe Grüße, Gold-Locke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.