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Geschrieben von juli2004 am 22.03.2013, 10:39 Uhr

§ 1619, BGB... Dinestleistung in Haus und Geschäft... ;-)

Guten Morgen,

die Großeltern zitieren gerne einmal den §1619, BGB....

§ 1619
Dienstleistungen in Haus und Geschäft.


Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.


Aber Spaß beiseite, unsere haben je nach Alter verschiedene Aufgaben, zum einen, damit sie lernen, Verantwortung zu übernehmen und zum anderen, damit sie wiederum ihre Freiheiten genießen können.

Die Aufgaben sind z.B.:

- Tisch decken, während ich koche
- für Getränke sorgen
- Sporttaschen selber packen und später auspacken & in die entsprechenden Wäschekörbe selbst zusortieren
- Wäsche zusammenlegen und in die Schränke legen (zumindestens Unterwäsche & Socken)
- Laub harken
- kleiner Einkäufe erledigen
- in den Ferien oder am Wochenende für die Brötchen sorgen
- den kleineren beim Shampoonieren helfen
- am W´ende mal fegen oder saugen

Je älter die Kinder sind desto mehr Aufgaben haben sie bekommen. Und während der Älteste natürlich immer mal wieder mit seinen Aufgaben hardert, stürzt sich der Jüngste begeistert auf die Dinge, die er noch gar nicht machen soll...


Je mehr Hände mit anpacken, desto mehr Zeit bleibt für alle...

:-) Juli

 
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