Elternforum Die Grundschule

1 Klasse wiederholen,kurzfristig bescheidbekommen

1 Klasse wiederholen,kurzfristig bescheidbekommen

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Das Kind meiner Freundin bekommt am 20zigsten das Zeugnis-erste Schuljahr. Gestern kam das Kind nach hause und sagt: Die Lehrerin hat gesagt,ich muss die erste nochmal machen. Die Eltern hörten das gestern zum ersten mal.Das Kind kommt in Deutsch nicht mit,also lesen schreiben (habe schon an Lese-Rechtschreibschwäche gedacht) und rechnen über 10 . Können Lehrer das so kurzfristig sagen und dann noch nicht mal zu den Eltern sondern zu dem Kind???Komisch.


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Ich vermute mal, dass das vielleicht noch gar nicht feststeht sondern nur ein Druckmittel für bessere Leistung sein soll. Ansonsten natürlich sehr bescheuert vom Lehrer dem Kind das an den Kopf zu knallen. Normalerweise sollten Lehrer und Eltern gemeinsam einen Weg finden. Falls es wirklich so ist wie die Lehrerin zum Kind gemeint hat, würde ich stark an ihren Fähigkeiten und Kompetenz zweifeln und auch über nen Schulwechsel nachdenken.


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Hallo, soviel ich weiß, kann man in der 1. Klasse gar nicht sitzenbleiben, sondern nur eine freiwillige Wiederholung machen. Und das natürlich mit Absprache der Eltern. Was mich allerdings wundert, wenn das Kind wirklich so schlecht ist, dass die Eltern davon nichts mitbekommen. Es werden doch Tests geschrieben (bei uns zwar ohne Noten/Hessen), aber da sieht man doch ungefähr wo das Kind steht. Bzw. merkt man doch, wenn das Kind noch überhaupt nicht lesen kann. Hm..... Grüße Biggi


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"Ansonsten natürlich sehr bescheuert vom Lehrer dem Kind das an den Kopf zu knallen" Diese Äußerung finde ich daneben, bevor ein Gespräch mit dem Lehrer stattgefunden hat. Die Klassenstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit und prinzipell findet am Ende der beiden Klassenstufen keine Verstzung statt, dass ist schon richtig. Die Eltern haben jederzeit ( bis auf einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag) die Möglichkeit, ein freiwilliges Zurücktreten zu beantragen-auch richtig. Fakt ist aber, dass hier nicht allein der Elternwille zählt. Im Interesse des Kindes kann die Klassenkonferenz am Schuljahresende beschließen, das Kind das Jahr wiederholen zu lassen, auch wenn die Eltern NICHT einversanden sind (wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsten Klassenstufe trotz idivid. Förderung voraussichtlich nicht möglich ist). Da es in Kl 1 und 2 keine Versetzung in eigentlichen Sinne gibt, gibt es keine Zeugnisbemerkung und keinen blauen Brief, die in Kl. 3 und 4 Voraussetzung für das "Sitzenbleiben" sind. Es muss keine Benachrichtigung der Eltern im Vorfeld stattgefunden haben. Also kann es schon sein, dass das Kind die Klasse 1 wiederholen MUSS und auch, dass die L. ihm das "an den Kopf geknallt hat" (was aber jegliches menschliche und pädagogische Feingefühl vermissen ließe...).


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Die Eltern (meine beste Freundin und ihr Mann) wissen ja das ihr Kind Probleme hat,liest zwar aber alles auswendig gelernt und Hausaufgaben machen dauert Stunden,das Kind wird von der Mutter gefördert werde euch berichten,wies ausgegangen ist,meine Freundin geht morgen zur Lehrerin.


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Kind kommt ins zweite Schuljahr und muss in den Ferien üben ist den anderen Kindern im Lernstoff hinterher