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Geschrieben von tabalugalilli am 15.07.2009, 13:10 Uhr

=> ADAC => Verkehrsrecht

Kinder mit mehr als 36 kg Körpergewicht

Obwohl die ECE-Zulassung für Rückhalteeinrichtungen der Klasse III aus prüftechnischen Gründen auf 36 kg beschränkt ist, müssen auch schwerere Kinder diese Kindersicherungssysteme verwenden. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Stadt bzw. Landratsamt) eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden.

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/verkehrsvorschriften_deutschland/kindersicherung/

LG

 
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