Die Geburt

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Geschrieben von Silke Westerhausen,St.Anna Hospital am 06.08.2018, 23:44 Uhr

Wie kann man sich vor so etwas schützen?

Hallo,

es ist unzulässig eine Frau mit Wehen wegzuschicken - das ist unterlassene Hilfeleistung und sollte auch so verfolgt werden.

Mittlerweile ist es so,dass in Kliniken,in denen freiberufliche Hebammen im Schichtdienst arbeiten ein Rufdienst eingerichtet ist, der eine bessere Betreuunng von Mutter und Kind zulässt.

Eine 1:1 Betreuung ist nur wahrscheinlich,wenn die Frau von einer Beleghebamme zur Geburt begleitet wird - eine 100%ige 1:1 Betreuung ist aber hier auch nicht gegeben,da diese Hebamme uU auch noch Hausgeburten betreuen,die Vorrang haben - zumindest ist dies aber ein guter Ansatz um solche inakzeptablen Missstände zu vermeiden.

liebe Grüße
Silke Westerhausen

 
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