Die Geburt

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Geschrieben von Sille74 am 17.12.2017, 16:01 Uhr

Angst vor Klage ist wahrscheinlich nicht der Grund für hohe Kaiserschnittrate

Da muss ich widersprechen: Doch, doch, das ist juristisch schon greifbar. Wenn etwas ohne Einwilligung des Patienten (ich sage das jetzt so, da es für alle medizinischen Bereiche gilt) erfolgt, dann ist das eine Körperverletzung, egal, ob es zum Nutzen des Parienten ist. Da kann man dann unter bestimmtem Voraussetzungen bestenfalls mit den bereits erwähnten "Hilfskonstruktionen" mutmaßliche oder hypothetisxhe Einwilligung dagegen ankommen. Wo Du natürlich Recht hast, ist, dass Frauen diese Dinge eben unterschiedlich empfinden und wahrnehmen. Du für Dich ganz persönlich hast den Eingriff nicht als Körperverletzung wahrgenommen, sondern als wohl gemeinte Hilfe. Deshalb wirst Du ohn nicht zur Anzeige bringen und nicht klagen. Deshalb bleibt es aber objektiv und juristisch gesehen ein zunächst einmal rechtswidriger Eingriff.

 
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