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schulrückstellung

Thema: schulrückstellung

hallo weiss jemand wie früh man so was beantragen muss ???und vorallem wo? jan ist 2012 schulpflichtig soll aber erst ein jahr später gehen da er zu seinem kompletten entwicklungsrückstand um die zeit sogar erst 5 jahre alt ist hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

von crajan am 11.11.2010, 18:46



Antwort auf Beitrag von crajan

Also mein Kinderarzt sagte mir damals, er wird meinen Sohn zurückstellen, da er mit 5 in die Schule gehen sollte, sprich nächstes Jahr. Nun haben sie aber das Datum der Einschulung nach hinten gesetzt und so kommt er erst 2012 in die Schule, das ist ok. Versuche es einmal bei deinem Kinderarzt, ob der dich unterstützt und ich würde mal in der Schule anrufen, wie sowas funktioniert

von lilliblue am 11.11.2010, 19:04



Antwort auf Beitrag von lilliblue

Hallo! Also, wir haben unseren Sohn letztes Jahr zurückstellen lassen, nach der Schulärztlichen untersuchung. Wir haben dort gesagt, das wir ihn auf jeden Fall zurückstellen lassen wollen, er war auch teilweise um ein Jahr in der Entwicklung zurück Dann haben wir uns Gutachten vom SPZ, Ergo, Frühförderung (glaube auch Kinderarzt und Kindergarten?) geholt und alles mit einem 2 Seitigen formlosen Anschreiben zu unserem zuständigen Schulamt geschickt. Innerhalb von 3 Wochen hatten wir den positiven Bescheid. Die Alternative wäre eine Förderschule gewesen und das wollten wir auf keinen Fall. Wenn noch Fragen offen sind, frag ruhig. Liebe Grüße, Dorothea

von doro.ni am 11.11.2010, 19:55



Antwort auf Beitrag von doro.ni

Hi, kommt aufs Bundesland an, wie das gehandhabt wird. Wir haben unseren Großen in NRW zurückstellen lassen. In NRW nur noch aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen möglich. Der/die Grundschulrektor/in muss zustimmen und der Arzt/die Ärztin beim Gesundheitsamt. Bei uns haben beide Stellen glücklicherweise ohne Probleme zugestimmt. Ich habe bei der Schulanmeldung folgendes vorgelegt: ein Anschreiben, in dem wir die Rückstellung beantragt haben, ein längeres Schreiben, warum wir als Eltern seine gesundheitliches (körperliches und psychisches) Wohl beeinträchtigt sehen durch eine verfrühte Einschulung. Dazu Schreiben unseres Kinderarztes, des Kindergartens, der Krankengymnastik und der Logopädin, warum sie eine Rückstellung für sinnvoll halten. - Ob ein Kind entwicklungsverzögert ist, zählt bei der Schulrückstellung in NRW leider nicht!!! Du musst versuchen, alles über die gesundheitliche Schiene abzuwickeln! Bei Entwicklungsverzögerungen wird dir entweder geraten, dass dein Kind ja die Eingangsstufe in 3 Jahren machen kann (d.h. das erste Schuljahr wiederholen kann) oder ein Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfes kann evtl. eingeleitet werden. Viel Erfolg wünscht euch Marie

von marie74 am 12.11.2010, 00:49



Antwort auf Beitrag von crajan

Kommt ganz entscheidend aufs Bundesland an. In Thüringen gar kein Problem gewesen. Wir mussten ihn letztes Jahr bei der Schule anmelden, haben dort dann gleich gesagt, dass wir nach der schulärztlichen Untersuchung einen formlosen Antrag auf Rückstellung stellen sollten. Bei der schulärztlichen Untersuchung war die Ärztin auch der Meinung, dass ein Jahr später gut war und hat diese Empfehlung ausgesprochen. Die dann zur Schule geschickt zusammen mit den Antrag und nun geht er nächstes Jahr! Aber auch wenn die Schulärztin ihn für schulfähig gehalten hätte, in Thüringen zählt der Elternwille, also keiner wird das Kind gegen den Willen der Eltern einschulen. Leider in anderen Bundesländern ganz anders. LG Claudia

von Claudia_Felix am 12.11.2010, 11:02