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Mutterschutz+Elternzeit bei Extremfrühchen

Thema: Mutterschutz+Elternzeit bei Extremfrühchen

Hallo, ich habe mit 26+2 per Notsectio entbunden. Wie ist das jetzt mit dem Mutterschutz? Mein Arbeitgeber meinte bis eigentlicher Geburtstermin Mutterschutz und ab dem eigentlichen Geburtstermin noch 8Wochen Mutterschutz. Habe aber im Internet gelesen, dass man bei Frühgeburten bis zu 18Wochen Mutterschutz hat. Was stimmt denn nun? Und wann beginnt meine Elternzeit? Ich blick da nicht mehr durch. Habe zwei Arbeitgeber und beide sagen was anderes :(( Bin dankbar für Antworten. LG Mausi

von Mausi85 am 10.07.2011, 11:52



Antwort auf Beitrag von Mausi85

hallo, die stehen 6 wochen mutterschutz zu, die du ja vor der geburt nicht genommen hast/nehmen konntest plus 12 wochen für nach der geburt (statt 8 wochen) da du ein frühchen hast. also insgesamt sind es 18 wochen mutterschutz. anschließend geht dann die elternzeit los. liebe grüße steffi mit niclas (23+6)

von lara-mari am 10.07.2011, 12:21



Antwort auf Beitrag von lara-mari

Hallo, es ist richtig, dass Du Anspruch auf 18 Wochen Mutterschutz hast - 6 Wochen vor ET (die Du ja nicht nehmen konntest) + 12 Wochen wegen Frühgeburt. Allerdings zählt die Zeit des Mutterschutzes in die Elternzeit mit rein. Sprich, wenn Du z. B. vor hattest 12 Monate Elternzeit zu nehmen, so ist Dein erster Arbeitstag leider auch der 1. Geburtstag Deines Kindes. War bei mir leider auch so. Da ich aber noch ganz viel Resturlaub hatte, habe ich den an die Elternzeit ran gehangen. Mein Mann hatte seine 2 Vätermonate in Anspruch genommen und so hatten wir noch gut 3 Wochen zusammen "Urlaub". Liebe Grüße Andrea P.S. Herzlichen Glückwunsch zur Geburt! Wünsch Euch alles Gute!

von Sep_Mama am 10.07.2011, 13:44



Antwort auf Beitrag von Sep_Mama

Alles richtig, isgesamt 18 Wochen, danach geht die Elternzeit los, je nachdem wie lange du sie nimmst..

von nicibanani am 11.07.2011, 09:51



Antwort auf Beitrag von Mausi85

Ich hatte insgesamt 18 Wochen Mutterschutz, und mein Sohn kam bei 34+6ssw...!!! Hatte die 6 Wochen vor ET Mutterschatftsgeld bekommen und dann noch 12 Wochen danach, statt nur 8 Wochen...auch wenn er von Größe und GEwicht nicht dem eines Frühchens entsprach ( 55cm und 3400g) Und auch sonst gesund war, war er rein rechnerisch gesehen dennoch ein Frühchen und ich bekam das so auch angerechnet...!!! LG

von Slavonka86 am 12.07.2011, 07:32