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Geburt 33. Woche - Mutterschutz ?

Thema: Geburt 33. Woche - Mutterschutz ?

Huch - wo ist mein erster Beitrag hin ? Da ich ihn hier nirgends finden kann, stelle ich ihn nochmals (verkürzt) ein. Sollte er doch noch auftauchen, bitte nicht böse sein über das Doppelposting. Ich habe jetzt schon einige Beiträge bezüglich der Mutterschutzzeiten gefunden, doch ich gebe zu : unsicher bin ich immer noch. Durch die Feiertage ist natürlich niemand bei der KK zu erreichen (und der Fristenrechner auf deren Seite berechnet nur die üblichen 14 Wochen - 6 vor und 8 nach der Geburt), daher hier die Frage : der eigentliche Mutterschutz hätte am 31.12. begonnen, das Kind wurde aber bereits am 21.12. geboren - bis wann hat man nun tatsächlich Mutterschutz ? Bei Frühchen gelten doch 12 Wochen nach der Geburt + die 6 Wochen vor der Geburt die man gar nicht in Anspruch nehmen konnte, oder ? Damit wäre man bei 18 Wochen ..................... LG

von Monserat am 26.12.2013, 16:20



Antwort auf Beitrag von Monserat

Herzlichen Glückwunsch! Alles richtig! Die 6 Wochen, die vorn weggefallen sind, werden hinten angehangen. Aus den 8 Wochen werden 12, weil Frühchen. Somit kommst du auf 18 Wochen Mutterschutz. Nur Vorsicht, mit der Geburt beginnt auch deine Elternzeit und endet zum ersten Geburtstag. Da ist es völlig egal, ob frühchen oder nicht.

von Jani81 am 26.12.2013, 21:14



Antwort auf Beitrag von Jani81

Hallo, die ElternZEIT endet NICHT mit dem ersten Geburtstag! Man kann bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. ElternGELD gibt es allerdings nur bis zum ersten Geburtstag. Der Vater kann noch zwei Monate nehmen (natürlich auch mehr, aber es gibt max. insgesamt 14 Monate bezahlt). Mit den Mutterschutzfristen bei Frühchen kenn ich mich nicht aus. LG

von fabiansmama am 31.12.2013, 16:48