Huch - wo ist mein erster Beitrag hin ? Da ich ihn hier nirgends finden kann, stelle ich ihn nochmals (verkürzt) ein. Sollte er doch noch auftauchen, bitte nicht böse sein über das Doppelposting. Ich habe jetzt schon einige Beiträge bezüglich der Mutterschutzzeiten gefunden, doch ich gebe zu : unsicher bin ich immer noch. Durch die Feiertage ist natürlich niemand bei der KK zu erreichen (und der Fristenrechner auf deren Seite berechnet nur die üblichen 14 Wochen - 6 vor und 8 nach der Geburt), daher hier die Frage : der eigentliche Mutterschutz hätte am 31.12. begonnen, das Kind wurde aber bereits am 21.12. geboren - bis wann hat man nun tatsächlich Mutterschutz ? Bei Frühchen gelten doch 12 Wochen nach der Geburt + die 6 Wochen vor der Geburt die man gar nicht in Anspruch nehmen konnte, oder ? Damit wäre man bei 18 Wochen ..................... LG
von Monserat am 26.12.2013, 16:20