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Elterngeld bei einem Frühchen???!!!

Thema: Elterngeld bei einem Frühchen???!!!

Moin, bestimmt wurde diese Frage hier schon x-Mal gestellt, aber ich muß es jetzt trotzdem wissen... Mein Kleiner wurde 6 Wochen und 3 Tage zu früh geboren, also noch ehe der Mutterschutz begann. Daher bomme ich für ihn 18 Wochen lang nach der Geburt Mutterschaftsgeld (bis Mitte August). Nun mache ich gerade den Elterngeldantrag fertig, reichlich spät ich weiß... Beantrage ich jetzt das Elterngeld ab dem Tag der Geburt oder ab dem Ende des Mutterschaftsgeldes. Schließlich stehen mir ja, laut Vater Staat, 12 Monate Elterngeld zu, also denke ich ab dem Ende des Mutterschaftsgeldes beantrage ich 12 Monate. Oder etwa nicht??? LG, Melli mit Linus im Arm

Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 16:30



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Hallo, als Frühchenmama hast du leider noch mehr Pech als alle anderen. Die 18 Wochen werden dir voll aufs Elterngeld angerechnet. Man bekommt theoretisch 52 Wochen, allerdings werden die Wochen mit Mutterschaftsgeld abgezogen. Die zahlen also nur bis zum 1.Geburtstag, bzw bis zum 2., aber dann bekommt man monatlich die Hälfte. Ich finde das auch eine Frechheit, die könnten wenigstens die 6 Wochen, die andere vorher Mutterschaftsgeld bekommen bei der Anrechnung weglassen. Aber so muss man leider eine größere finanzielle Lücke überbrücken als geplant. Als müsste man nicht schon für die Krankenhausbesuche und Therapien schon genug Geld lassen. Vielleicht kannst du es dir auf www.elterngeld.net nochmal ausrechnen lassen. Ich hoffe, deinem Kleinen geht es gut und ich wünsche euch alles Gute. LG Sabine mit Sara

Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 17:07



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Hallo zusammen, ich finde dieses Elterngeld im Nachhinein auch nicht mehr so toll. Es hiess ja 67% des Nettogehaltes 1 Jahr lang. Aber leider werden die 18 WOchen komplett angerechnet, war bei mir auch so und man ist bei der STeuererklärung für dieses Jahr, wo man Elterngeld bezogen hat auch voll benachteiligt , so dass man mit Sicherheit ordentlich was zurückzahlen darf. Also eigentlich alles nur Verarschung. Sorry, aber ich rege mich über dieses Elterngeld nur auf. lg melanie

Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 17:24



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Hallo Melanie, bei der Steuer hatten wir Glück und haben das doppelte als sonst wiederbekommen. Ich habe den Entlassungsbericht mit der Anzahl der Krankenhaustage kopiert und die haben uns zwei Fahrten täglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Machte dann um die 400 Euro aus. Wir rudern auch seit Januar nur mit dem Kindergeld und dem Verdienst meines Mannes. Habe schon meine Bausparverträge aufgelöst. Aber im August gehe ich dann wieder arbeiten. Ich habe allerdings täglich 140 km zur Arbeit und zurück und bei den Benzinpreisen wird das heftig. Aber was will man machen. Ach so, ich bin dennoch froh über das Elterngeld, denn das alte hätte ich auch nicht bekommen. Ich hab immer im Spaß gesagt: "Hauptsache, es kommt nicht vor Januar" Wenn ich dann geahnt hätte, das es wirklich 9 Wochen zu früh werden, .... Aber irgendwie schafft man es über die Runden zu kommen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 01.07.2008, 09:45



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Die Angaben kann ich leider nur bestätigen! Richtig gear... bist du, wenn du wie ich ein sog. Extremfrühchen hast, dann werden dir nämlich hübsch die vollen 3 Monate, die wir im Krankenhaus waren vom Elterngeld abgezogen! Es zählen nämlich die Monate einschließlich des Geburtsmonats und dann abzüglich der Mutterschutzfrist. Ich mußte mir daraufhin noch einen Kommentar von der Ziege bei der Elterngeldstelle anhören: "Sie können sich doch gar nicht beschweren, schließlich haben Sie viel früher aufgehört zu arbeiten als all die anderen Mütter." Eine Frechheit, oder? Als ob man als Frühchenmama nicht schon genug seelischen Streß hätte. Versuch doch, für deinen Mann/Partner noch die 2 Zusatzmonate rauszubekommen (Monat 13 und 14), oder - falls du alleinerziehend bist, hast du eh Anspruch auf insgesamt 14 Monate Elterngeld. Alles Gute für dich und Linus und lg Felicia mit Nika (*koch vor Wut im Nachhinein noch*)

Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 17:25



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Ja, aber was sollen die Eltern sagen, deren Kinder zu früh und deshalb noch in 2006 kamen?! Wir haben für unseren Kleinen nicht EINEN Cent gesehen ( für Erzeihungsgeld waren wir gerade zu reich - haha), und da ich Beamtin bin, hat man mein Frühchen (36+1) nicht mal als solches anerkannt, es hätte maximal 34+ 6 sein dürfen, damit ich verlängerten MUSchu bekommen hätte. Da kann man sich nämlch flugs eine Sonderregelung basteln! Aber was hilft das Aufregen- Hautptsache den Kleinen geht. Hab mich avbr damals sehr geärgert über unseren Silvesterknaller

Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 21:00



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Ich bin auch alleinerziehend und habe nur 12 Monate Elterngeld bekommen. Grund dafür war wohl, dass ich vor der SS schon arbeitslos war und Harz 4 bekommen habe. Lg von Katja mit Julian www.JulianRyan.de.tl

Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 21:32