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Geschrieben von Maike87 am 14.06.2017, 8:57 Uhr

Elterngeld bei Frühchen

Hallo, ich habe gestern meinen Bescheid fürs Elterngeld bekommen.
Ich habe für 24 Monate beantragt. Meine Tochter ist am 8.4 zur Welt gekommen. ER war der 12.6 also kam sie 10 Wochen zu früh. Eltern Geld bekomme ich das erste mal im September und das letzte Mal im November 2018. Wieso?? Ich verstehe das nicht kann mir da jemand helfen? Dann müsste ich ja da wieder arbeiten.

 
15 Antworten:

Re: Elterngeld bei Frühchen

Antwort von judi17 am 14.06.2017, 9:26 Uhr

Davor bist du im Mutterschutz: die 6 Wochen "vor" der Geburt werden bei Frühchen hinten dran gehängt, plus die 8 Wochen regulär nach der Geburt, plus 4 Wochen extra nach der Geburt, weil es Frühchen sind. Zähl' mal nach, ob das hin haut?

Was mich jetzt aber wundert ist, dass mir gesagt wurde, ich bekomme maximal bis 12 Monate nach dem tatsächlichen Termin EG, d.h. die Mutterschutz-Monate würden von den 12 Monaten Maximal-Anspruch abgezogen. Was ja heissen würde, wenn sie 14 Wochen zu früh kommen (hoffentlich nicht!), hätte ich danach dieselben 6+8+4 Wochen Mutterschutz (wie du vermutlich auch), aber um diese 4 Monate reduziert sich mein EG Anspruch, also müsste ich wieder arbeiten, wenn sie tatsächlich 1 Jahr alt sind, nicht korrigiert - was ich bei extrem-Frühchen hart fände.

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Re: Elterngeld bei Frühchen

Antwort von Maike87 am 14.06.2017, 9:40 Uhr

Ich habe halt 18 Wochen Mutterschutz. Ab tatsächlichen Geburtstermin wäre dann 8 Wochen mutterschutz bis Mitte August ab da bekomme ich ja Elterngeld und dann müssten sie mir die restlichen 10 Wochen hinten abziehen aber das wäre Mitte Januar 19 und nicht November 18.
Das finde ich bei Frühchen schon schwierig

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Re: Elterngeld bei Frühchen

Antwort von Cookie38 am 14.06.2017, 12:03 Uhr

Hallo!
Genauso war es bei mir auch. Meine Tochter kam 14 Wochen zu früh und ich müsste wieder arbeiten wenn sie tatsächlich 1 Jahr alt ist, korrigiert aber knapp 9 Monate. Ich finde das wirklich unfair, das ist ein Problem das der Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Zumal wir die ersten drei Monate ja im Krankenhaus verbracht haben.
liebe Grüße

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Re: Elterngeld bei Frühchen

Antwort von sue82 am 14.06.2017, 12:59 Uhr

Hallo...
Ich kann leider auch nur bestätigen dass es so gemacht wird... habe auch 2 Jahre beantragt und mein Kleiner wird nächstes Jahr im Oktober 2 Jahre alt und die letzte Elterngeld-Auszahlung bekomme ich im Juni nächstes Jahr!
Der verlängerte Mutterschutz wird von der Elterngeld-Auszahlung abgezogen!
Ist schon gemein dass es da keine andere Regelung gibt für Eltern von Frühgeborenen...

Alles Gute!

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Finanziell ist es kein Nachteil

Antwort von Sternenschnuppe am 14.06.2017, 14:30 Uhr

Bis das Kind 1 ist hat man Anspruch bei einfacher Auszahlung.
Egal ob Frühchen oder nicht , es geht um den Verdienstausfall bis das Kind einen rechtlichen Anspruch auf Betreuung hat.
Eltern von Frühchen bekommen durch den verlängerten Mutterschutzlohn länger ihren vollen Lohn, daher muss weniger ersetzt werden.
Der Lohnausfall setzt ja erst später ein.

Vom längeren Mutterschutzgeld kann man sich ja aber was zurücklegen.

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Re: Elterngeld bei Frühchen

Antwort von Miramar07 am 14.06.2017, 21:44 Uhr

Genau diese Dreistigkeit des Gesetzgebers hatten wir auch. Als ich das telefonisch erfragt habe, ob bei einem Extremfrühchen nicht bis zum ET Elterngeld gewährleistet wird wurde ich nur angeblafft wie ich dazu käme und ich solle doch froh sein über die längere Mutterschutzauszahlung die ja viel höher so. Mein Kind lag während dieses Gespräches noch auf der Intensivstation. Wie kommt man eigentlich als Mensch dazu jemanden mit einem Extremfrühchen zu sagen er solle froh sein?!
Ich hatte damals einen befristeten Vertrag bis Ende Dezember und wäre Mitte Dezember in den Mutterschutz gegangen... Dadurch habe ich ab Januar Krankengeld bekommen und mein Gehalt, das war schon weniger, dass also der selbe Verdienst bleibt stimmt nicht! Ich finde es auch eine Frechheit, meine Tochter musste mit 6,5 Kg in die Kita eingewöhnt werden, das wiegen andere Kinder mit 3 - 4 Monaten.
Man ist durch die Frühgeburt auch ganz anders eingespannt mit extra Arztterminen und Therapien...
Ich hoffe sehr, dass sich diesbezüglich noch etwas tut und zwar sehr zeitnah.

Liebe Grüße

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Re: Elterngeld bei Frühchen

Antwort von VerenaSch am 14.06.2017, 23:01 Uhr

An sich kann man ja schonmal nur sehr selten 24 Monate Elterngeld beantragen. (Zumindest wenn nur einer in Elterzeit geht und do hört es sich aus deinem post an) Auch bei Reifchen kommen die Eltern nur auf eine max Auszahlung bis zum 22. LM, da die Zeit im Mutterschutz immer als Basiselternzeit zählt. => 2 Monate Basis und 20 Monate EP.

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Re: Elterngeld bei Frühchen

Antwort von EarlyBird am 15.06.2017, 7:57 Uhr

Ich stimme dir voll und ganz zu. Schlimm finde ich das sich das Ende der Elternzeit nicht am errechneten Geburtstermin orientiert. Eigentlich sollte "fairerweise" sogar noch mehr Zeit gegeben werden, vorallem wenn Entwicklungsverzögerungen oder anderweitige Baustellen vorliegen. Es ist ein "Witz" das Frühchen im Grunde "früher" in Fremdbetreuung müssen als Reifchen. Mich ärgert das wirklich sehr und ist für mich (in unserem Fall äußerst nachteilig) auch ein Mitgrund - jedoch nicht der alleinige - warum ich in das dritte Elternzeit gehen musste und meiner Arbeitsstelle demnächst kündigen werde. Denn anders müsste ich meinen Kleinen gegen Ostern in der Krippe eingewöhnen um ihn 3 Monate später - mit Pfingstferien dazwischen - wieder herauszunehmen und im Kindergarten einzugewöhnen.
Nach einem Jahr Elternzeit hätte ich ihn nie und nimmer in Fremdbetreuung geben können, er war da wie ein 3-4 Monate alter Säugling - voll gestillt!

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Re: Elterngeld bei Frühchen

Antwort von judi17 am 15.06.2017, 10:33 Uhr

Mist.... und ich hatte tatsächlich schon gehofft, ich hätte das falsch verstanden. Bei mir kommt noch dazu, dass ich nur zum 1.8. aus Elternzeit zurückkehren kann (Schuldienst), unter dem Jahr würde ich stundenweise an mehreren Schulen gleichzeitig eingestetzt, zig Stunden Fahrzeit wären mein Problem... d.h. einen Monat Gehaltsausfall, weil sie vermutlich demnächst raus wollen, plus danach die noch nicht ganz reifen Würmer in die Krippe geben :-(

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Re: Finanziell ist es kein Nachteil

Antwort von judi17 am 15.06.2017, 10:39 Uhr

Achtung, Logik-Fehler! Wenn ein Kind 6 Wochen zu früh kommt, bekommt man genau 4 Wochen länger Mutterschutz (die 4 zusätzlichen Wochen danach), aber dafür 10 Wochen weniger Elterngeld: nämlich die 10 Wochen Mutterschutz "danach", die man mehr hat, weil ja die Zeit "davor " dann leider auch schon "danach" ist. In meinem Fall (Zwillinge) bekomme ich also 4 Wochen lang EG statt Mutterschutz, ein Plus von knapp 1000 Euro (die anderen 6 Wochen MuSchu hätte ich ja sowieso, nur sonst halt als "davor" gezählt). Würden sie bis zum Termin warten, hätte ich aber die 6 Wochen davor Mutterschutz, und EG würde 6 Wochen später aufhören, also 6 mal 2100 Euro am Ende mehr.

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Re: Elterngeld bei Frühchen

Antwort von luvi am 16.06.2017, 7:38 Uhr

Hallo,
Leider ist das so. Ich hab mich darüber auch schon ziemlich geärgert.

Ich geb dir nen Tip. Rede über das Thema nicht mit jemandem, der kein Frühchen hat. Alle werden dir sagen, dass du Glück hast, dass du ja mehr Geld bekommst durch das erhöhte Mutterschaftsgeld. Die Benachteiligung sehen nur die Eltern von Frühchen.

Ich bin froh, dass ich diesen Thread und eure Meinungen dazu gelesen habe und freue mich, dass ihr das genau so sehr wie ich. Auch wenn dies an der Dauer des Elterngeldbezug nichts ändert. Nur, um zu wissen, dass man mit diesen Gedanken nicht alleine ist.

LG luvi

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sehrwohl finanzieller Nachteil!!!

Antwort von judi17 am 16.06.2017, 7:57 Uhr

langsam zweifle ich an meinem Verstand... findet jemand den Fehler?

Wenn meine Würmer pünktlich Mitte September kämen, würde ich Anfang August aufhören zu arbeiten (6 Wochen Mutterschutz davor) und würde bis fast Mitte Dezember (12 Wochen danach, wegen Zwillingen) meinen vollen Lohn bekommen, danach bis Mitte September die 2100 EG.

Wenn meine Würmer (was eh schon optimistisch ist) Anfang August kommen, bekomme ich bis Mitte Dezember den vollen Lohn, soweit kein Unterschied, aber danach nur bis Anfang August EG, also insgesamt genau die 6 Wochen weniger, die sie zu früh wären.

Ganz zu schweigen davon, dass sie vermutlich nicht bis Anfang August auf sich warten lassen und die ganzen Fahrten um sie auf Intensiv zu besuchen zwar steuerlich absetzbar sind, aber trotzdem in die tausende Kilometer laufen werden. Die Nerven, die man sich bei der Gelegenheit kaputt macht, kann eh niemand bezahlen...

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Re: Finanziell ist es kein Nachteil

Antwort von VerenaSch am 18.06.2017, 14:52 Uhr

6 mal 2100 Euro mehr? Da kann ich dir nicht folgen...

Aus dem mehr Mutterschutz hast du 1000 Euro mehr. Damit hast du in den 6 Wochen weniger Elterngeld (6 Wochen zu früh) mit Höchstsatz etwa 2700 Euro zu wenig.

Ich denke, man kann und sollte das alles nicht gegenrechnen. Was sagt dann eine Mutter, deren Kind 3 Wochen zu früh kommt? Die bekommt keinen längeren Mutterschutz und auch 3 Wochen kürzer Elterngeld. Also auch nur 3 Wochen länger als beispielsweise du. Dann wären es noch max. 1350 Euro zu wenige Elterngeld. Mit dem mehr Mutterschutz hast du also noch 350 zu wenig.

Die Wege zum Krankenhaus sind nunmal leider so. Wenn man später mit dem Kind zB zur Physio muss, bekommt man gar nichts ersetzt oder so. Ich bin dafür 2x wöchentlich etwa 40 km gefahren.

Ich bin ehrlich gesagt einfach froh, dass der Zwerg fit und fröhlich ist. Das kann kein Geld der Welt ausgleichen. :-)

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Re: Finanziell ist es kein Nachteil

Antwort von EarlyBird am 18.06.2017, 19:18 Uhr

Naja also bei Kind 1 fehlte 1 Tag um als Frühchen zu gelten - also kein verlängerter Mutterschutz. Bei Kind 2 waren es 12 Wochen und da habe ich schon gegen gerechnet und wir hatten tatsächlich einen fininaziellen Nachteil. Ganz zu schweigen von der vorgerückten Elternzeitfrist, das ist doppelt Mist.

Ich reiche die Therapiefahrten übrigens bei der Steuer ein.

LG

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bis Mitte September die 2100

Antwort von Ellert am 24.06.2017, 22:22 Uhr

so lange leben wir sicher nichtmehr oder ?

Frühchen sind ein teurer Luxus, leider ist das so.

dagmar

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